Pädagogisches Konzept und Schutzkonzept
Konzept
Kindergarten und Krippe
VillaÂÂ Hokus - Pokus
Leopoldstr. 149,
80804 München
Tel.089-12 76 40 55
www.villa-hokus-pokus.de
Stand: März 2021
Inhalt:
1.0ÂÂ Gesetzliche Grundlage
2.0ÂÂ Lage der Kindertagesstätte
3.0ÂÂ Leitbild des Trägers
4.0ÂÂ Pädagogische Konzeption
4.1ÂÂ Der pädagogische Ansatz
4.2ÂÂ Öffnungs- und Urlaubszeiten
4.3ÂÂ Gruppenstruktur
4.4ÂÂ Eingewöhnung
4.5ÂÂ Übergänge
4.5.1. Übergang: Familie – Krippe
4.5.2. Übergang: Krippe – Kindergarten
4.5.3. Übergang: Kindergarten – Schule
4.6ÂÂ Ernährung und Verpflegung
4.7ÂÂ Pflege der Kinder
4.8ÂÂ Ziele der Kindertagesstätte
4.8.1ÂÂ Rechte der Kinder
4.8.1.1. Teilhabe und Mitwirkung der Kinder,
Partizipation im „Ü3 Bereich“
4.8.1.2. Teilhabe und Mitwirkung der Kinder,
Partizipation im „U3 Bereich“
4.8.1.3. Kinderschutzkonzept
4.8.2ÂÂ Fördern von kindlichen Bedürfnissen
4.8.3ÂÂ Förderung benachteiligter Kinder (Münchner Förderformel)
4.8.4ÂÂ Umgang mit Antisemitismus, Radikalismus, Rechtsextremismus…
4.8.5ÂÂ Geschlechtersensible Erziehung
4.9.ÂÂ Tagesstruktur
4.10.ÂÂ Bildungsangebote
4.10.1.ÂÂ Vorschule
4.10.2.ÂÂ Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung
4.10.3.ÂÂ Musikalische Früherziehung
4.10.4.ÂÂ Sprachliche Bildung und Förderung
4.10.5.ÂÂ Das Würzburger Sprachprogramm
4.10.6.ÂÂ Medienpädagogik/ Schlaumäuse
4.10.7.ÂÂ Bewegungserziehung
4.10.8.ÂÂ Umweltbildung und -erziehung
4.10.9. Ästhetische, bildnerische und kulturelle Bildung und Erziehung
4.10.10.ÂÂ Kochen mit Kindern
4.10.11.ÂÂ Erlebnispädagogik
4.10.12.ÂÂ Verkehrserziehung
4.10.13.ÂÂ Portfolios
4.10.14.ÂÂ Kinderhaus eigene Bücherei
4.10.15.ÂÂ Englisch
4.10.16.ÂÂ Beobachtungbögen
4.10.16.1ÂÂ GABIP - Ganzheitliches Bildungsdokumentations-Programm
4.10.16.2.ÂÂ Beobachtungsbögen: Sismik, Seldak und Perik
4.10.17.ÂÂ Villa Hokus Pokus und Ampo Mia
4.10.18.ÂÂ Interkulturelle Pädagogik
4.11. Pädagogische Projekte
4.11.1.ÂÂ Unterschiede zwischen pädagogischen Angeboten und Projektarbeit
4.11.2.ÂÂ Methodisches Handeln beim Erarbeiten von pädagogischen Projekten
4.11.3.ÂÂ Beispiele für pädagogische Projekte
4.12.ÂÂ Feste feiern, Events und Besonderheiten
4.13.ÂÂ Teamarbeit
4.13.1.ÂÂ Grundsatz der Teamarbeit
4.13.2.ÂÂ Inhalte unserer Teamarbeit
4.13.3.ÂÂ Methoden erfolgreichen Teamarbeit
4.13.3.1 Fortbildungen des pädagogischen Personals
4.14.ÂÂ Elternarbeit
4.14.1.ÂÂ Ziele der Elternarbeit
4.14.2.ÂÂ Methoden erfolgreicher Elternarbeit
4.14.3.ÂÂ Aufgaben des Elternbeirates
5.0. Qualitätsmanagement
6.0. Buchungszeiten und Betreuungskosten
7.0. Das Schlusswort
1.0ÂÂ Gesetzliche Grundlage
Unser Konzept und unsere Arbeit basiert auf der gesetzlichen Grundlage des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), mit den dazugehörenden Ausführungsverordnungen (AVBayKiBiG).
Darin sind u.a. allgemeine Bestimmungen und die Bildungs- und Erziehungsarbeit geregelt. Weiter gibt das Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Regelungen zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen vor.
KITA VILLA HOKUS POKUS
wird gefördert durch
Die Kita Villa Hokus Pokus nimmt seit Januar 2021 und bis auf weiteres an derÂÂ Münchner FörderformelÂÂ teil.
Die Elternbeiträge sind auch während der Schließzeiten und bei Abwesenheit des Kindes zu zahlen. Bei Unterschrift des Betreuungsvertrags ist eine nichtverzinsliche Sicherheitsleistung in Höhe von 400 € zu leisten.
Bei einem Jahreseinkommen bis zu 15.000 € und nach Einreichen eines Nachweises hierüber wird die Sicherheitsleistung auf 200 € reduziert. Nach Austreten des Kindes wird die Sicherheitsleistung zurückerstattet. Eine Anmeldegebühr wird nicht erhoben.
Ab dem zweiten Kind, sofern Geschwisterkinder in derselben Hauptwohnung innerhalb der Familiengemeinschaft zusammen leben, und für die mindestens ein dort lebender Erwachsener kindergeldberechtigt ist, können Sie einen Antrag aufÂÂ Geschwister-Ermäßigung stellen. Alle weiteren Infos dazu sowie das notwendige Formular erhalten Sie von uns bei Vertragsabschluss oder unterÂÂÂ www.muenchen.de
Die tägliche Kernzeit beginnt um 9:00 Uhr und endet um 13:00 Uhr.
Bei Eintritt des Kindes in den Kindergarten übergeben die Erziehungsberechtigten den Erzieherinnen einen Teil ihrer Befugnisse und Pflichten. Dies betrifft hauptsächlich die tatsächlich Personensorge (§ 1626 BGB). Ein Teil der Personensorge ist die Aufsichtspflicht. Die Erzieherinnen erhalten während des Aufenthalts des Kindes in der Einrichtung die vertragliche Aufsichtspflicht. Voraussetzung für die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht im Kindergarten ist, dass das Kind im jeweiligen Gruppenraum einer pädagogischen Fachkraft übergeben wird und diese davon Kenntnis nehmen konnte. Ebenso darf das Kind nur von Personen abgeholt werden, die im Betreuungsvertrag angegeben sind.
In Ausnahmefällen ist der Kindergarten rechtzeitig zu informieren.
Meldung bei Krankheit:
Jede meldepflichtige Krankheit ist sofort dem staatlichen Gesundheitsamt zu melden. Im Interesse des Kindes bitten wir Allergien, organische Schwächen, psychische Merkmale und andere Besonderheiten der zuständigen Fachkraft mitzuteilen. Medikamente dürfen von den Mitarbeiterinnen nicht verabreicht werden.
2.0ÂÂ Lage der Kindertagesstätte
Die Kita Villa Hokus Pokus befindet sich verkehrsgünstig direkt an der Tramlinie 23 und Buslinie 142, Haltestelle Parzivalplatz.
Mit der U-Bahn U3 und der U6 bis Münchener Freiheit und dann mit der Tram 23 bis zum Parzivalplatz. ( Zwei Tramstationen).
3.0. Leitbild des Trägers
Kindertagesstätte Villa Hokus Pokus ist in privater Trägerschaft und erfüllt die Voraussetzungen des BayKiBiGs und die Voraussetzungen der Münchner Förderformel.
Frau Cullmann ist eine juristische Privatperson die im Jahr 2007 ihre Ausbildung zur Erzieherin erfolgreich abgeschlossen hat und seither als Erzieherin im Gruppendienst arbeitet. Bevor sie die Trägerschaft der Villa Hokus-Pokus übernahm arbeitete sie ein Jahr lang als Leitung in selbigem Haus.
2009 erweiterte Frau Cullmann ihre pädagogische Ausbildung und nahm an einer Weiterbildung zur offiziell anerkannten Lernbegleiterin teil.
2011 übernahm Frau Cullmann das Kinderhaus und arbeitet seither aktiv im Gruppendienst mit. Die Nähe zu den Kindern, Mitarbeitern und Eltern ist ein ihr sehr wichtiges Grundkonzept.
Das Kind in seiner Einzigartigkeit anzunehmen und die Achtung seiner Würde ist der Antrieb unseres täglichen Handelns.
4.0. Pädagogische Konzeption
4.1. Der pädagogische Ansatz
Wir arbeiten mit unseren Kindern lebensorientierend und situationsbezogen.
Durch die Übernahme von Verantwortung stellen die Kinder einen direkten Bezug zum Leben her und erkennen dadurch den Sinn in ihrem Tun und Handeln. Sie fühlen sich dabei frei und nicht bevormundet. Diese Erfahrung erzielen sie durch tastende Versuche, durch Forschen, Experimentieren und Entdecken. Sie folgen dabei ihrem eigenen Antrieb und Rhythmus.
Dabei entwickelt sich bei den Kindern Produktivität, Selbständigkeit, Kreativität, Kompetenz, Gemeinschaftssinn und Anteilnahme. Die Erzieherinnen und Erzieher unterstützen und begleiten das Lernen und Arbeiten in einer anregungsreichen und einer der Bildung herausfordernden Umgebung.
Das Kind mit seinem Forschungs- und Wissensdrang steht im Mittelpunkt des Beziehungsgeflechts Kind-Eltern-Erzieher-Umwelt.
Bei allen Angeboten wird auf die Erfahrung der Kinder, die diese aus eigener Anschauung gewinnen sollen, geachtet. Eine ganzheitliche Erziehung mit Platz für soziales, musisches, manuelles, schöpferisches und kognitives Lernen und Tun ist das Grundprinzip.
In unserer Kindertagesstätte arbeiten wir lebens - und situationsorientiert mit Teilansätzen aus der Freinet- und Fröbel- Pädagogik.
Der pädagogische Ansatz von Celestin Freinet, der in erster Linie auf die Bedürfnisse von Schulkindern ausgerichtet ist, übertragen wir auch auf das Zusammenleben mit jüngeren Kindern.
Die Freinet Pädagogik macht das Leben des Kindes, seine Bedürfnisse und Möglichkeiten zum Ausgangspunkt ihrer Praxis. Kinder dürfen Entscheidungen treffen, für sich und andere Verantwortung tragen. Sie sollen sich mit Dingen, Gegenständen, Themen und Fragen beschäftigen, die aus ihrem eigenen Leben stammen und sollen dabei ihrem individuellen Rhythmus folgen dürfen. Sie sollen frei tasten, versuchen, ausprobieren und experimentieren sowohl mit Material wie auch mit Werkzeugen als auch mit sozialen Regelungen. Dabei sollen die Kinder spüren, dass ihnen vertraut und ihnen auch zugetraut wird. Zum Erreichen dieser Ziele verwandelt sich unsere Kindertagesstätte regelmäßig einmal in der Woche zu einer Holzwerkstatt in der sich die Kinder nach den Ansätzen der Freinet Pädagogik frei ausleben dürfen.
Friedrich Fröbel hat freie, denkende und selbständige Menschen als sein Erziehungsziel angesehen. Die bedeutsamste Methode der Selbstbildung von Kindern stellt das freie, selbständige Spiel in einem durch die ErzieherÂÂ gegebenen Rahmen dar. So werden zum Beispiel beim Projekt: „die Isar lebt“ die Kinder ermutigt nach einem angeleiteten Angebot durch das freie Spiel sich weiter zu entfalten und zu bilden.
4.2.Öffnungs- und Urlaubszeiten
Unsere Öffnungszeiten richten sich nach den Möglichkeiten und Bedürfnissen unserer berufstätigen Eltern und den schulpflichtigen Geschwisterkindern aus.
Um ihren Arbeitszeiten gerecht zu werden, öffnet unser Kinderhaus Montag bis Freitag um 7:30 Uhr und schließt um 17:30 Uhr.
Das Kinderhaus ist an ca. 20 Tagen im Jahr geschlossen Die genaue Schließtage richten sich nach den bayerischen Schulferien und werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Eingeschränkter Dienst:
Aus Gründen der Arbeitszeit und Urlaubsregelung ist es notwendig, in den besuchsarmen Wochen in den Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertagen die Kita im eingeschränkten Betrieb zu führen. Die Anmeldung für den eingeschränkten Dienst wird schriftlich in einer Liste erfolgen, die rechtzeitig vor den Feiertagen ausgehängt wird. Es gelten grundsätzlich dieselben Öffnungszeiten.
Somit können die Mitarbeiter ihren Urlaub bzw. Fortbildungen besser planen und verteilen.
Um die pädagogische Arbeit sinnvoll und effektiv zu gestalten, ist es wichtig, dass die Kinder unsere Einrichtung regelmäßig besuchen. Die Eingangstür ist von 9.00 bis 13.00 Uhr geschossen, um den Kindern einen störungsfreien und pädagogisch auf sie abgestimmten Tagesablauf zu ermöglichen. Eltern sollen sich aus diesem Grund bis spätestens 9.00 Uhr von ihrem Kind verabschiedet und die Kindertagesstätte verlassen haben.
Ab 13.00 Uhr dürfen die Kinder gemäß den gebuchten Stunden abgeholt werden. Für Regelungen außerhalb unserer regulären Bring- und Abholzeiten ist eine mündliche Absprache notwendig.
4.3. Gruppenstruktur
In unserem Kinderhaus können 35 Kinder ganztägig betreut werden.
Für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren steht die Krippengruppe mit 12 gleichzeitig anwesenden Kindern zur Verfügung.
In einem Alter von 3 bis 6 Jahren werden 23 Kinder in einer Kindergartengruppe betreut.
Die Gruppen werden entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Kinder gebildet. Um den Anforderungen gerecht zu werden, haben wir uns für altersgemischte Gruppen entschieden. Wir sind der Meinung, dass Kinder in gemischten Altersgruppen voneinander profitieren und lernen können.
In jeder Gruppe wird eine qualitative pädagogische Arbeit durch ausgebildete Fachkräfte und einen empfohlenen Anstellungsschlüssel gewährleistet.
Unsere Räumlichkeiten sind gleichzeitig unser „dritter Erzieher“. Die Gruppenräume werden von den Kindern mitgestaltet und dienen nicht nur als „Aufenthaltsraum“ sondern sollen den Kindern auch als eine vorbereitete Umgebung dienen.
Ordnung und Struktur verschaffen gezielte Anleitung und gleichzeitig hohe Freiheit zum Ausprobieren.
Sie sollen für die Kinder gleichzeitig ein Ort sein, in dem sie sich sicher und geborgen fühlen und in dem sie auch Rückzugsmöglichkeiten haben.
Die Räume sollen Kinderwelten sein, die selbstständig erobert, umgestaltet und belebt werden können.
Einmal im Monat findet eine Kinderkonferenz statt, in der die Kinder ihre Wünsche, Ideen und Anregungen bezüglich der Raumausstattung und der Räumlichkeiten einbringen können.
4.4. Eingewöhnung
Mit dem Eintritt in die Kinderkrippe, oder in den Kindergarten beginnt für die Kinder ein neuer, wichtiger Lebensabschnitt.
Vieles, was die Kinder - auch in der Schule - brauchen, lernen sie schon im Kindergarten: z. B. Regeln einzuhalten, sich zu behaupten und sich mit anderen zu einigen. Das erste Mal geht das Kind eine langfristige Bindung außerhalb der Familie ein, mit festen Bezugspersonen, mit einer festen Gruppe.
Wir wollen Kind und Eltern bei diesem Trennungsprozess und Übergang individuell begleiten. Die Kinder sollen in ihrer persönlichen Entwicklung mit all ihren Fähigkeiten gefördert werden. Gleichzeitig helfen wir den Kindern in die Gruppe hineinzuwachsen und zu erleben: ich gehöre in diese Gemeinschaft mit all meinen Schwächen und Stärken, ich darf mich wohl fühlen und geborgen wissen. Das Wohl und die Bedürfnisse des Kindes stehen hierbei für uns im Mittelpunkt. Die individuellen Die Eingewöhnungszeit soll demnach in der jeweils passenden Art und Geschwindigkeit stattfinden.
Die individuelle Gestaltung der Eingewöhnungszeit bedingt aus diesem Grunde eine genaue Beobachtung des Kindes. Wann und in welchem Maße eine Interaktion des Kindes mit seiner direkten Umwelt stattfindet entscheidet über den Moment, in dem sich die Eltern beginnen zu verabschieden. So einzigartig die Kinder, so unterschiedlich auch für uns der richtige Moment der Verabschiedung: dies kann bereits nach wenigen Stunden oder erst nach Tagen der Eingewöhnung der Fall sein. Die Verabschiedung hat aber in allen Fällen immer im Beisein des Kindes zu erfolgen. Die Trennungszeit wird an den folgenden Tagen dann sukzessive ausgeweitet bis sie die Normalzeit umfasst.
4.5.Übergänge
4.5.1. Übergang: Familie – Krippe
Mit dem Eintritt in die Krippe, den Kindergarten, beginnt für die Kinder ein neuer wichtiger Lebensabschnitt.
Das erste Mal geht das Kind eine langfristige Bindung außerhalb der Familie ein, mit festen Bezugspersonen und einer festen Gruppe.
Wir wollen Kind und Eltern bei diesem Trennungsprozess und Übergang individuell begleiten.
Die Eingewöhnungsphase ist ein Prozess, der von Erziehern und Eltern gemeinsam gestaltet wird. Es läuft von Kind zu Kind individuell ab.
Wenn das Kind neu in die Einrichtung kommt, befindet es sich in der Fremdheitsphase. Um diese erfolgreich bewältigen zu können, ist zwingend eine Bezugsperson notwendig.
Um die Einrichtung und die Abläufe in einer entspannten und stressfreien Atmosphäre kennen lernen zu können, begleiten die Eltern (Vater oder Mutter) in der gesamten Fremdheitsphase ihr Kind.
In der Eingewöhnungszeit lernen das Kind und die Eltern, sich voneinander zu lösen.
Wenn das Kind die Fremdheitsphase erfolgreich überwunden hat, fängt es an, sich einen festen Platz in der Gruppe zu suchen.
Wir helfen den Kindern, in die Gruppe hineinzuwachsen, und zu erleben: ich gehöre in diese Gemeinschaft mit all meinen Schwächen und Stärken, ich darf mich wohl und geborgen fühlen.
4.5.2. Übergang: Krippe – Kindergarten
Unsere Krippenkinder kennen das gesamte Umfeld. Besuche von Kindergartenkindern in der Krippe zum gemeinsamen Singen, der gemeinsame Aufenthalt im Garten, das gemeinsame Feste feiern, und das morgendliche Treffen in den Kindergartenräumen bauen Berührungsängste ab. Dadurch fällt der Übergang in den Kindergarten sehr leicht.
4.5.3. Übergang Kindergarten – Schule
Die Vorschulkinder werden speziell durch den Vorschulunterricht auf die Schule vorbereitet. Damit das Kind den Übertritt in die Schule leichter bewältigt und die Anforderungen im neuen Bereich nicht zur Belastung werden, bereiten wir in unserer Einrichtung auch die Eltern auf den Übertritt in die Schule vor.
Die Eltern werden monatlich mit einem Brief informiert, welches Thema gerade aktuell ist, und welche Aufgaben hineinfließen.
Immer am ersten Tag vom neuen Monat bekommen unsere Vorschulkinder Hausaufgaben verteilt. Diese beinhalten den Stoff vom vorherigen Monat und sind Pflicht. Die Hausaufgaben sind mit Begleitung der Eltern zu erledigen. Jedes Kind bekommt einen persönlich an ihn adressierten Brief, in dem beschrieben ist, was zu tun ist. Am Ende des Briefes stehen noch ein paar motivierende Sätze, in denen das Kind persönlich angesprochen und gelobt wird. Das Ziel ist nicht nur, den Kindern Freude und Interesse zu vermitteln, sondern die Eltern dazu zu bringen, ihre Kinder von Anfang an bei den Lernprozessen zu begleiten und zu unterstützen. Den Abschluss bildet ein Schnupper-Besuch in der Schule.
Verstärkt üben wir mit den Kindern das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Alle Übergangsprozesse werden von uns begleitet und durch ein Willkommens- bzw. Abschiedsritual bewusst gemacht.
4.6.Ernährung und Verpflegung
Die Ernährung eines Kindes hat direkte Auswirkungen auf seine Gesundheit. Sie entscheidet über das allgemeine Wohlbefinden und beeinflusst den gesamten Organismus.
Deshalb ist eine gesunde und ausgewogene Ernährung heutzutage so wichtig.
Im Kinderhaus wird das Mittagessen täglich von unserer Köchin frisch zubereitet. Eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung, ausgewogen durch die Nährstoffe wie Eiweiß, Kohlenhydrate und Fette steht im Vordergrund. Regelmäßig bieten wir Fisch, Salate, Rohkost und Obst an.
Durch das „selber Kochen“ können wir Rücksicht auf Kinder mit Allergien und religiösen Essgewohnheiten nehmen.
Die Speisepläne werden regelmäßig mit dem Elternbeirat besprochen und reflektiert.
Es ist wichtig, dass die Köchin persönlichen Kontakt zu den Kindern hat, damit diese wissen, wer das Essen kocht und wo es herkommt.
Wir bieten in unserem Kinderhaus nicht nur warmes, frisch zubereitetes Mittagessen, sondern auch eine von uns gestellte Brotzeit und Abendessen.
Diese Brotzeiten bestehen überwiegend aus frischem Gebäck (Brot, Semmeln, Brezel …), Käse und Wurstwaren, sowie Obst und Rohkost. Auch Müsli und Cornflakes können auf Wunsch der Kinder angeboten werden.
Getränke: Den Kindern steht den ganzen Tag über ein Angebot an gesunden Getränken bereit. Alle Kannen bzw. Kanister sind in Griffhöhe der Kinder und dabei stehen ausreichend Becher zur Verfügung.
Die Kinder können zwischen Tee oder Wasser den ganzen Tag über frei wählen. Zu den Brotzeiten gib es noch zusätzlich Vollmilch zur Auswahl.
4.7. Pflege der Kinder – Sauberkeitserziehung
Wickelsituation nach Bedarf:
Kinder mit Wickelbedarf werden auf dem Wickeltisch im Schlafraum gewickelt. Um jedoch die Intimität der Kinder zu bewahren, ist unsere Wickelkommode mit extra hohen Seitenwänden ausgestattet und bietet damit genügend Sichtschutz beim Wechseln der Windel. Hierfür wird für jedes Kind eine neue Wickelunterlage verwendet. Diese wird nach jedem Gebrauch entsorgt. Der gesamte Wickeltisch wird daraufhin mit geeignetem Putzmittel gereinigt und desinfiziert und der Schlafraum für ungefähr 15 Minuten gelüftet.
Wickelsituation vor der Mittagsruhe:
Vor dem Mittagsschlaf werden die Kinder der Reihe nach im Schlafraum gewickelt. Während die Kinder danach in den Gruppenraum gehen und die Erzieherin eine Geschichte vorliest wird der Gruppenraum für 15 Minuten sehr gut durchgelüftet. Die Erzieher tragen bei jedem Wechseln der Windel Einweghandschuhe. Die Windeln werden in einem speziellen Windeleimer mit antibakterieller Wirkung entsorgt. Dieser spezieller Windeleimer lässt ebenso keine unangenehmen Gerüche durch. Darüber hinaus wird der Eimer vor dem Schlafen komplett entleert und in der Mülltonne entsorgt.
Ausweichmöglichkeit:
Im Sanitärbereich befindet sich ein klappbarer Wickeltisch, dieser wird bei Bedarf als Ausweichwickeltisch genutzt.
4.8. Ziele der Kindertagesstätte
- Alle sollen sich wohl fühlen und geborgen wissen
- Individuelle und ganzheitliche Förderung
- Respektvoller Umgang miteinander
- Soziales und Emotionales Lernen
- Zeit und Freiraum für Kreativität
- Musikalische Früherziehung
- Erfahrungen mit Naturwissenschaft und Technik
- Alltagswissen
- Lesen und Erzählen, Sprechen und Verstehen
- Kennen lernen von Festen und Brauchtum im Jahreskreis
- Ruhe und Konzentration
- Vorbereitung auf die Schule, Förderung von Konzentration und Ausdauer
- Vertraut werden mit einer zweiten Sprache (Englisch)
- Partnerschaftliche Elternarbeit
4.8.1.Rechte der Kinder
In der Villa Hokus-Pokus legen wir großen Wert auf die Mitspracherechte unserer Kinder.
Jedes Kind hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Achtung und Wertschätzung, sowie auch auf Geborgenheit, Schutz, Verständnis und Zuwendung.
Die Kinder sollen den Raum bekommen sich bei Erwachsenen frei und angstfrei äußern zu können- und „Nein“ sagen zu können. Damit lernen sie eine partnerschaftliche Beziehung zu Erwachsenen.
Jedes Kind hat weiterhin das Recht auf Förderung und Bildung, auf Regeln und Grenzen, aber auch auf Ruhe und in Ruhe gelassen zu werden.
Das Recht die eigenen Gefühle zeigen zu können und das Recht auf Fantasie und Spiel.
Kinder haben das Recht auf Gleichheit und Gerechtigkeit, was wiederum mit der Erfahrung der Konsequenz des eigenen Verhaltens verbunden ist.
4.8.1.1 Teilhabe und Mitwirkung der Kinder, Partizipation im „Ü3 Bereich“
Kinder haben das Recht an allen sie betreffenden Entscheidungen entsprechend ihrem Entwicklungsstand beteiligt zu werden. Das beinhaltet auch das Recht sich gegebenenfalls nicht zu beteiligen. Die Erwachsenen haben allerdings die Verpflichtung die Kinder zur Beteiligung zu ermutigen. Der Mitwirkung, der Mitgestaltung und der Mitbestimmung in der alltäglichen Arbeit in der Kindertagesstätte kommt daher besondere Bedeutung zu. Dieses zu organisieren ist Aufgabe der Erzieherinnen und Erzieher.
Bei den monatlich stattfindenden Kinderkonferenzen, haben die Kinder Gelegenheit nicht nur über den Kindergartenalltag mitzubestimmen.
4.8.1.2 Teilhabe und Mitwirkung der Kinder, Partizipation im „U3 Bereich“
Mit- oder Selbstbestimmung für Kinder bis Drei ergeben sich aus der täglichen Interaktion mit den Jungen und Mädchen und der Sensibilität der Fachkraft. Auch im Krippenbereich sind Kinder durch Mimik, Gestik oder Sprachgebrauch in der Lage ihre Wünsche und Bedürfnisse auszudrücken. So hat ein Erwachsener auch zu hinterfragen „Muss das jetzt ein Erwachsener entscheiden oder ist es vertretbar die Meinung des Kindes mit einzubeziehen?“
Die Entscheidung ist nicht immer einfach für Fachkräfte und muss stets eine gesunde Balance zwischen Fürsorge und Autonomie halten. Es ist wichtig die Situation als Prozess zu verstehen, in welchem man aus Erfahrung lernen kann.
Kinder zu unterstützen, Beschwerden vorzubringen ist eine besondere Herausforderung, wenn diese aufgrund ihres Alters, ihrer Entwicklung oder ihrer Beeinträchtigung (noch) nicht in der Lage sind, diese Beschwerde zu äußern. Aber auch Krippenkinder sind in der Lage ihren Unmut über eine bestimmte Situation oder ein bestimmtes Verhalten zum Ausdruck zu bringen. Es ist wichtig, nonverbale Äußerungen, Mimik und Gestik wahrzunehmen und darauf entsprechend zu reagieren. Hier ist gegenseitige Unterstützung im Team notwendig, da nicht alle Fachkräfte diese Beschwerden gleichermaßen wahrnehmen. Hier gilt es sich als Fachkraft einzumischen und dementsprechende Regeln zum Umgang miteinander festzulegen.
Situationen mit Krippenkindern sind oft gekennzeichnet durch einen „wortlosen“ Aushandlungsprozess zwischen den Bedürfnissen des Kindes und den Interessen, Zielen und Vorgaben der Fachkräfte. Es gilt auf die Bedürfnisse und Kommunikationsformen jedes einzelnen Kindes sensibel und wertschätzend einzugehen. Beschwerdeverfahren für diese Kinder bedeuten in erster Linie die Gestaltung der Beziehung zum einzelnen Kind, den respektvollen Umgang und die achtsame Reaktion auf die Bedürfnisse des Kindes.
4.8.1.3 Kinderschutzkonzept
Vorbemerkung: Im Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) § 8a hat der Gesetzgeber den Schutzauftrag definiert.
(1) Die Träger der geförderten Einrichtungen haben nach dem im BayKiBiG in Art. 9a ausgeführten Gesetz sicherzustellen, dass
1.deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte
für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen,
2. bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird,
3. die Eltern sowie das Kind oder der Jugendliche in die
Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der
wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage
gestellt wird.“
In unserer Einrichtung tragen wir dafür Sorge, dass unsere Fachkräfte die Eltern im Bedarfsfall dahingehend beraten sich bei zuständigen Stellen / Ämtern professionelle Hilfe und Unterstützung zu holen.
Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben bei Stellenantritt das Erweiterte Führungszeugnis vorzulegen.
Umgang mit konkreter Gefährdung des Kindeswohls:
Auf der Grundlage des o.g. Gesetzes in Verbindung mit dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) hat die jeweils zuständige Behörde der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) mit jedem ihrer Kita-Träger eine schriftliche „Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII“ abgeschlossen.
Demzufolge ist das Fachpersonal von Kindertagesstätten dazu verpflichtet, Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung aufmerksam wahrzunehmen und – unter Hinzuziehung einer erfahrenen Fachkraft – das Gefährdungsrisiko einzuschätzen, z.B. bei körperlicher und seelischer Vernachlässigung, seelischer und/oder körperlicher Misshandlung, sexueller Gewalt.
Das Fachpersonal wirkt bei den Personensorgeberechtigten darauf hin, dass Maßnahmen zur Abwendung des Gefährdungsrisikos in Anspruch genommen werden, wie z.B. Gesundheitshilfen, Beratung, Familienhilfe. Wenn diese Hilfen nicht in Anspruch genommen werden und / oder eine akute Gefährdung besteht, ist das Personal zu einer sofortigen Benachrichtigung des Jugendamtes / Allgemeinen Sozialdienstes verpflichtet.
Umgang mit einem erhöhten Entwicklungsrisiko:
Wenn das pädagogische Personal aufgrund seiner Beobachtungen Anzeichen eines erhöhten Entwicklungsrisikos feststellt (z.B. hinsichtlich einer starken Entwicklungsverzögerung oder einer drohenden oder bestehenden Behinderung), ist es verpflichtet, die Eltern darüber zu informieren und entsprechend zu beraten.
So soll mit den Eltern das weitere Vorgehen abgestimmt und erörtert werden, ob und welche Fachdienste hinzugezogen werden sollen, mit dem Ziel das Kind – innerhalb und außerhalb der KiTa – entsprechend seinen spezifischen Bedürfnissen zu fördern.
Umsetzung in unserer Einrichtung:
Allgemein ist uns der regelmäßige Austausch mit den Eltern über ihr Kind sehr wichtig. Hierzu führen wir regelmäßig Entwicklungsgespräche, die den derzeitigen Stand des Kindes wieder spiegelt. Im Team sprechen wir über den Umgang mit den Kindern und wie man das Kind in seinem „Ich“ stärken und unterstützen kann. Uns ist hierbei sehr wichtig, dass jedes Kind seine Gefühle und Bedürfnisse äußern darf.
Wenn Kinder das Bedürfnis haben „Doktorspiele“ zu spielen, vermitteln wir den Kindern ganz klar, dass das ein „Nein“ des Kindes gegenüber einem anderen Kind akzeptiert wird. Hierzu kann man auch mit den Kindern Projekte zum Thema „Mein Körper“ machen oder passende Bilderbücher mit den Kindern anschauen.
Beim Toilettengang entscheiden die Kinder, ob ihnen geholfen werden soll oder nicht. Sollten wir im Kindergarten noch Kinder mit Windeln haben, entscheidet das Kind, von wem es gewickelt werden möchte. Es sollte auf alle Fälle eine Vertrauensperson sein. Die Wickelsituation wird auch mit enger Absprache mit den Eltern besprochen.
So wird auch das langsame „Weglassen der Windel“ mit den Eltern besprochen, jedoch setzen wir das Kind nicht unter Druck.
Beim Körperkontakt achten wir darauf, das Kind nur auf seinen Wunsch auf den Arm, oder Schoß zu nehmen. Die persönlichen Grenzen der Kinder nehmen wir sensibel wahr und achten darauf, dass andere Kinder auch diese nicht überschreiten. Dies wird mit den Kindern auch immer wieder im Stuhlkreis thematisiert. Wir treten hier als Vorbild unserer eigenen Grenzen gegenüber dem Kind auf. Bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages sollen so früh wie möglich das betroffene Kind und dessen Eltern beteiligt werden, außer der Schutz des Kindes wäre in dieser Situation gefährdet.
Sollten wir einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben, gehen wir sofort in den Austausch mit der „Insoweit erfahren Fachkraft“ und informieren den Träger und nach Absprache - Beratungsstellen. Weitere Handlungsschritte werden dann in enger Absprache getroffen.
4.8.2.Fördern von kindlichen Bedürfnissen
Jedes Kind soll in seinen Bedürfnissen ernst genommen werden.
In der Psychologie wird zwischen angeborenen (primären) sowie sozialen (sekundären) und kulturell bedingten Bedürfnissen unterschieden.
Zu den primären Bedürfnissen gehören Hunger, Durst…. Zu den sekundären Bedürfnissen gehört das Streben nach sozialer Anerkennung und Integration.
Der amerikanische Psychologe Maslow hat fünf Bedürfnisebenen definiert. Dabei strebt der Mensch zunächst die unterste Ebene dieser Bedürfnispyramide an, um danach die nächst Höhere zu erreichen.
Maslows Bedürfnispyramide beginnt mit physiologischen Grundbedürfnissen wie Essen, Trinken, Schlafen…. Diese werden in unserer Gesellschaft nahezu immer befriedigt. Dann folgen Sicherheitsbedürfnisse (nach Beständigkeit, Schutz, Angstfreiheit, Überschaubarkeit, Regelhaftigkeit usw.), soziale Bedürfnisse nach Zugehörigkeit und Liebe sowie die ICH Bedürfnisse nach Wertschätzung. An der Spitze der Pyramide steht das Bedürfnis nach Selbstverwirklichung.
In einer sich immer schneller verändernden Welt, überwiegt bei den Kindern das Bedürfnis nach Verlässlichkeit. Sie brauchen eine feste Ordnung, Rituale, Regeln und eine klare Struktur, da ihnen sonst droht die Orientierung zu verlieren.
Auch die Bedürfnisse nach Zugehörigkeit, Liebe und Wertschätzung werden durch das erzieherische Verhalten positiv gefördert. Beim Gespräch mit dem Kind ist der Augenkontakt sehr wichtig, genau wie die Selbstverständlichkeit das Kind aussprechen zu lassen.
Kinder sollen sich nicht anpassen, sondern selbständig die Welt erforschen und sich allseitig entwickeln können.
Natürlich ist es nie ganz möglich, alle Bedürfnisse von Kindern zu befriedigen - ein gewisses Maß an Frustration ist nicht zu vermeiden. Außerdem wachsen Kinder an Belastungen und Problemen (sei es nur ein Streit mit dem Freund), entwickeln neue Fertigkeiten und Kompetenzen in der Auseinandersetzung mit Schwierigkeiten.
Generell verläuft die kindliche Entwicklung aber unproblematischer bei positiven Rahmenbedingungen.
Belastungen und Problemen werden unsere Kinder ihr Leben lang immer wieder begegnen - entscheidend ist, dass sie mit diesen auf eine entwicklungsfördernde Weise umgehen können.
4.8.3. Förderung benachteiligter Kinder (Münchner Förderformel)
„Ziel der Münchner Förderformel ist, zusammen mit der gesetzlichen Förderung nach BayKiBiG einen Finanzierungsrahmen zu schaffen, um Chancengleichheit, Fördergerechtigkeit und Bildungsgerechtigkeit für alle Münchner Kinder zu ermöglichen.“
Seit 2021 nimmt unsere Einrichtung an der Münchner Förderformel teil. Die Münchner Förderformel baut auf die Leitlinie der Stadt München „mit dem Ziel, die Bildung in München gerecht und zukunftssicher, großstadtorientiert und weltoffen zu gestalten“ auf.
Sie ist ein kommunales Finanzierungskonzept, mit dem ca. 1.400 Kindertagesstätten in München gefördert werden.
Die Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit sollen hiermit erhöht werden, das heißt, alle Kinder sollen zukünftig, unabhängig von ihrer Herkunft, gleiche Chancen erhalten.
Die Münchner Förderformel ist Teil des Bundesprojekts „Lernen vor Ort“. Sie stellt eine zusätzliche Förderung zur gesetzlichen Förderung dar, die ausschließlich durch die Landeshauptstadt München finanziert wird. Die Eckpunkte der Münchner Förderformel sind: • Kindertageseinrichtungen haben die Möglichkeit Zusatzleistungen (z.B. für zusätzliches Personal) zu beantragen •
Kindertageseinrichtungen in ausgewiesenen Stadtteilen werden über den Standortfaktor zusätzliche Mittel zugebilligt, um die Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit zu erhöhen •
Beiträge der Familien unterliegen einer Gebührenobergrenze • Bezuschussung innovativer Betreuungskonzepte.
Elternentgelte werden analog zu den Elternbeiträgen der Landeshauptstadt München erhoben •
Erhöhungen der Landeshauptstadt werden jeweils angepasst • Elternbeiträge werden 12xjährlich erhoben • Reduzierung der Elternbeiträge ist möglich, wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte (nach § 2 Abs.3 Einkommensteuergesetz) der Sorgeberechtigten den Betrag von 80 000 € nicht übersteigt.
Antrag auf Einkommensberechnung gilt jeweils für die Dauer eines Kindertageseinrichtungsjahres (01.09. bis 31.08.) und ist für jedes Kindertageseinrichtungsjahr neu zu stellen • Einkommensberechnung kann nur erfolgen, wenn die Eltern ihre maßgeblichen Einkünfte in erforderlichem Umfang gegenüber der Gebührenstelle des Referates für Bildung und Sport nachweisen.
Bescheid über die KiTa- Beiträge wird von der zentralen Gebührenstelle an die Einrichtung und in Kopie an die Sorgeberechtigten gesendet.
Solange uns kein Ermäßigungsbescheid der Landeshauptstadt München vorliegt, berechnen wir den regulären Beitrag
4.8.4 Umgang mit Antisemitismus, Radikalismus, Rechtsextremismus…
In unserer KITA gelten humanistische und demokratische Werte von gegenseitigem Respekt, gelebter Toleranz und Gewaltfreiheit.
Daher DULDEN wir KEINE menschenverachtenden, radikalen, rassistischen, den Nationalsozialismus verherrlichenden, antisemitischen, sexistischen, homophoben und gewaltverherrlichenden verbalen Äußerungen sowie Zeichen, Symbole, Codes, Marken und Medien.
4.8.5 Geschlechtersensible Erziehung
Bei der geschlechtersensiblen Erziehung geht es vor allem darum, dass man die typischen „Rollenstereotypen“ erkennt und vermeidet.
Jungs müssen nicht zwangsläufig nur mit Autos und Bausteinen spielen, genauso wenig wie Mädchen nur mit Puppen als „Mädchen“ gelten.
Bei uns ist es wichtig, dass jedes Kind unabhängig des Geschlechts seine Fähigkeiten und Interessen entwickeln und ausleben kann.
Wenn ein Junge weint wird er nicht etwa abgespeist mit den Worten „Jungs weinen nicht“, sondern auf seine emotionale Lage wird genauso sensibel eingegangen wie bei Mädchen.
Wir fördern die Entwicklung der Kinder ganzheitlich und bemühen uns nicht in die stereotypen Rollen zu fallen.
4.9.ÂÂ Tagesstruktur
…im Kindergarten
Wir beginnen den Tag um 7.30 Uhr mit einem Frühdienst. Ziel ist hier eine ruhige, gemütliche Anlaufphase in den Tag zu erreichen. Der Frühdienst findet in Kindergartengruppe statt und wird für Kinder aus beiden Gruppen angeboten.
Um 8.15 Uhr verabschieden sich alle Krippenkinder von uns. Diese gehen nun gemeinsam mit ihren Betreuern in die eigene Gruppe.
Die reguläre Bringzeit endet um 9.00 Uhr. In diesen 1½ Stunden, haben Kinder im Kindergarten die Möglichkeit zu frühstücken oder frei zu spielen.
Unser Morgenkreis beginnt um 9.00 Uhr. Wir nutzen diese Zeit um uns zu begrüßen, sich zu orientieren (wer ist heute da, wer fehlt, was wird heute geboten), gemeinsam zu singen, tanzen, Kreisspiele zu spielen. Im Morgenkreis arbeiten wir Jahres-situationsbezogen (es werden aktuelle Themen behandelt wie: Erntedankfest, Sankt Martin, Nikolaus…)
Um 9.30 Uhr können Kinder frei wählen, OB, WIE, MIT WEM und WO sie spielen wollen. In dieser Zeit bieten wir den Kindern verschiedene pädagogische Angebote, an denen sie gerne Teil nehmen können an.
Öfter verbringen wir den Vormittag auf einem Spielplatz, oder im Luitpoldpark. In warmen Monaten sind wir beinahe zu täglich unterwegs im „Grünen“ und bieten den Kindern viele Bewegungsspiele und pädagogische Angebote für „Draußen“ an. Dann gehen wir schon um 9.00 Uhr los und verlegen den Morgenkreis in die Natur.
Um 12.00 Uhr haben schon alle Kinder Hunger und nach einem gründlichen waschen unserer Hände setzen wir uns gemeinsam an den Tisch zum Mittagessen. Danach putzen wir allen unsere Zähne und Kinder die müde sind, oder sich das Eltern wünschen können sich in die oberen Räume zum Mittagschlaf begeben.
In dieser Zeit findet unten im Kindergarten Vorschule, oder Mathematisch Naturwissenschaftliche Erziehung statt. Hierzu lassen wir uns genügend Zeit um auf die Fragen der Kinder anzugehen, ewt. in noch kleineren Gruppen gezielt fördern zu können.
Danach können alle Kinder bis zum Aufstehen der ruhenden Kinder frei Spielen, basteln oder mit einer Begleitperson in den Garten gehen.
Um 14.00 Uhr werden alle Kinder die noch schlafen geweckt, angezogen und kommen wieder in ihre Gruppe zurück.
Eine gemeinsame Brotzeit findet um 14.30 Uhr statt. Wir lassen uns hier gemütlich Zeit und besprechen in einer ruhigen Atmosphäre mit Kindern wie sie den Tag bis jetzt erlebt und empfunden haben.
Um 15.00 Uhr, oder ein wenig später (je nach dem Essenstempo der Kinder) werden Gruppen für gezielte pädagogische Angebote gebildet. Hierzu gehört das Englisch, Musikalische Früherziehung, das Gestallten von Portfolios, Deutsch, Schlaumäuse usw. Wir bieten diese Angebote im Wechseln an. Nicht alle an einem Tag.
Sind wir hier mit fertig, können Kinder wieder entscheiden, was sie nun weiter gerne machen wollen. Sie können zwischen Freispiel und weiterführenden Angeboten frei wählen.
Um 17.30 Uhr schließt unser Kinderhaus seine Türen.
…in der Kinderkrippe
Auch hier beginnt der Tag um 7.30 Uhr mit einem Frühdienst. Ziel ist hier eine ruhige, gemütliche Anlaufphase in den Tag zu erreichen. Der Frühdienst findet in Kindergartengruppe statt und wird für Kinder aus beiden Gruppen angeboten.
Um 8.15 Uhr verabschieden sich alle Krippenkinder von den Kindergartenkindern und gehen in ihre Gruppe. Dort wird freigespielt und auch für die kleinsten endet die Bringzeit um 9.00 Uhr. Bis 9.30 Uhr können Kinder freispielen. Dann setzen sie sich alle an den Tisch und machen eine gemeinsame Obstbrotzeit.
Ab 10.00 Uhr bieten wir auch hier pädagogische Angebote wie das Basteln, Malen, Buchbetrachtung, Experimente für die „Kleinsten“, Backen u anderes an. An schönen Tagen gehen wir spazieren, oder besuchen einen Spielplatz. Oft wird die Krippengruppe am Vormittag in kleinere Gruppen aufgeteilt und gezielt gefördert. Zum Beispiel lernen die 2-3- jährige Kinder spielerisch Farben und die ganz „Kleinen“ gehen in den Garten, oder malen mit Fingern und ähnliches.
Um 11.15 Uhr setzten sich allen an den Tisch und beginnen nach einem gemeinsamen Tischspruch mit dem Mittagessen. Auch hier putzen sich Kinder danach ihre Zähnchen. Vor dem „Schlafen gehen“ werden alle noch mal gewickelt und langsam in ihre Bettchen gebracht. Nun schlummern sie bis spätestens 14.00 Uhr. Kinder die von sich aus schon früher wach werden dürfen die Zeit bis zum „Aufstehen aller anderen“ im Nebenraum verbringen und spielen.
Alle Kinder werden um 14.00 Uhr aus dem Schlaf langsam und sanft geweckt, gewickelt und angezogen.
Um 14.30 Uhr machen auch sie eine gemeinsame Brotzeit und dürfen dann entscheiden was sie als nächstes tun wollen. Zur Auswahl steht hier den Kindern eine eingeleitete Beschäftigung mit der Erzieherin, oder das Spielen mit Freunden. In warmen Monaten gehen wir nach der Brotzeit dann immer den Garten zum spielen.
4.10.ÂÂ Bildungsangebote
Die Teilnahme an unseren Bildungsangeboten wird den Kindern frei überlassen. Es ist in unserem Interesse diese Angebote so zu gestalten, dass sie die kindliche Neugier wecken.
4.10.1.ÂÂ Vorschule
Die Vorschule findet dreimal in der Woche statt und umfasst Bereiche: Sprache, Sachunterricht, Mathematik, bildnerisches Gestalten, Sozialverhalten, Körperwahrnehmung und emotionale Entwicklung. Jede Stunde beginnt mit kinesiologischen Übungen, um die Verbindung zwischen den beiden Gehirnhälften zu verbessern bzw. diese zu aktivieren. Somit gewinnen die Kinder auch wertvolle Hinweise, die sie später in der Schule anwenden können.
Lernziele:
Im Mittelpunkt der Vorschulerziehung steht neben individuellen Lernzielen, die Motivation für kindliches Lernen zu schaffen und mithin die Voraussetzung für späteres leistungsorientiertes, schulisches Lernen zu ermöglichen. Ziel ist es die sozial-emotionalen und motorischen Kräfte im Zusammenhang mit den kognitiven Fähigkeiten zu fördern und das Beobachten, das Vergleichen und das Kommunizieren zu erlernen und Aufgabenlösungen anzubieten.
4.10.2.ÂÂ Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung
Uns begegnen im Alltag viele Dinge, die für die Großen selbstverständlich sind, aber bei den Kleinen großes Staunen und die Frage nach dem WARUM? auslösen.
Warum können einige Insekten auf dem Wasser gehen? Warum heißt der Rotkohl auch Blaukraut? Warum ist der Himmel blau? Warum regnet es eigentlich? und und und ...
Wir machen uns gemeinsam mit unseren Kindern auf die Suche nach Fragen und deren Antworten.
Mit interessanten Experimenten wollen wir die Freude und die Neugierde an naturwissenschaftlichen Phänomenen wecken.
In die Erfahrungsbereiche Wasser, Luft, Erde, Feuer, Licht, Elektrizität, Physik, Chemie und Pflanzen tauchen wir während des ganzen Kindergartenjahres spielend ein: wir forschen und entdecken.
Die Experimente sind immer dem Alter der Kinder entsprechend ausgewählt.
4.10.3.ÂÂ Musikalische Früherziehung
Die Welt der Musik weckt bei Kindern oft Neugierde und Faszination aus.
Die gesamte Persönlichkeit des Kindes wird gefordert und gefördert, wenn Kinder Musik aktiv in Tanz und Bewegung umsetzen.
Dank musikalischer Früherziehung lernen Kinder in spielerischer Art und Weise den Umgang mit verschiedenen Instrumenten kennen. Sie dürfen ausprobieren und improvisieren. Am Anfang werden einfache Rhythmen gespielt, später lernen die Kinder Lieder instrumental zu begleiten. Sie haben Spaß am gemeinsamen musizieren und erleben sich dabei als Gruppe das Wir Gefühl wird gestärkt.
Durch das Singen wird die Stimmbildung der Kinder gefördert und das Gehör sensibilisiert, außerdem werden durch das beidhändige Spielen die linke und die rechte Gehirnhälfte angesprochen und aktiviert.
Musikalische Früherziehung bereichert die Kinder reich an verschiedenen Liedern und Tänzen, Klanggeschichten, Kreis- und Singspielen
4.10.4.ÂÂ Sprachliche Bildung und Förderung
Die Kinder sowohl in der Krippe als auch im Kindergarten werden von den Fachkräften ermuntert und motiviert sich verbal im Tagesgeschehen einzubringen. Dabei ist die Art der Kommunikation den Kindern vorbehalten. Gestiken und Mimik der Kinder, die sich aufgrund des Alters, Migrationshintergrund oder einer sonstigen Ursache noch nicht verbal (in deutscher Sprache) äußern können, wird genauso viel Bedeutung beigemessen wie dem gesprochenen Wort.
Die Förderung des aktiven und passiven Wortschatzes geschieht spielerisch, z.B. durch Vorlesen von Geschichten, Kreis- und Gesellschaftsspielen, Hörspielen, Musik etc.
Die Fachkräfte achten darauf, dass ein Kind nicht überfordert wird und gehen individuell auf die Bedürfnisse und den Stand
der Kinder ein.
Neben des aktiven Sprachgebrauchs sollen die Kinder auch lernen längeren Erzählungen folgen zu können und Geschichten eigenständig zu erzählen.
Im Bereich der Krippe wird besonders auf das Erlernen und die Bildung von Worten und Wortlauten Wert gelegt. Auch hier wird auf den individuellen Entwicklungsstand des Kindes eingegangen.
Für Kinder mit Eltern beide nichtdeutschsprachiger Herkunft und Kinder, bei denen zumindest ein Elternteil deutschsprachiger Herkunft ist werden Sprachstandserhebungen durchgeführt (SISMIK und SELDAK) um individuelle Förderungen anzustreben.
In Zusammenarbeit mit der Grundschule wird in einem „Vorkurs Deutsch lernen vor Schulbeginn“ eine Sprachfördermaßnahme durchgeführt.
4.10.5ÂÂ Das Würzburger Sprachprogramm
Das Würzburger Trainingsprogramm ist ein Trainingsprogramm für Vorschulkinder zur Verbesserung der phonologischen Bewusstheit, wodurch das Erlernen des Schreibens erleichtert werden soll.
Das Trainingsprogramm kann von Erziehern/innen in den letzten sechs Monaten vor der Einschulung durchgeführt werden und dauert insgesamt 20 Wochen. Dabei werden an fünf Tagen in der Woche in Kleingruppen
Übungen mit einer Gesamtübungszeit von jeweils 10 bis 15 Minuten durchgeführt. Pro Tag werden zwei Übungen durchgeführt. Die einzelnen Übungen können sechs Bereichen zugeordnet werden: Lauschspiele, Reime, Sätze und Wörter, Silben, Anlaute und Phone.
4.10.6ÂÂ Medienpädagogik/ Schlaumäuse
Medien haben auf unser Leben einen immer größeren Einfluss. Nachrichten, Fernsehen, Computer, Social Media – dies alles gehört zum Alltag. Der Umgang mit Medien muss erlernt werden und beinhaltet nicht nur die Technik zu verstehen und bedienen zu können, sondern mit ihr auch pfleglich umzugehen und die Vielfalt von Reizen und Informationen filtern und verarbeiten zu können.
Gerade Kinder sind im Umgang mit Neuem unbefangener als Erwachsene und probieren gerne Dinge aus. Zum Beispiel ist es heutzutage nicht ungewöhnlich, dass ein zweijähriges Kind ein Smartphone besser bedienen kann als die Großeltern, oder ein Kindergartenkind ohne Probleme mit Papa Playstation spielt.
Durch Projekte und Angebote können Kinder auf Medien speziell vorbereitet und sensibilisiert werden.
„Wie funktioniert ein (Lern-)Computer? Warum macht die Puppe Geräusche? Wie kann von einer CD Musik zu hören sein?“
Anhand praktischer Erfahrungen, z.B. unter Einbeziehung technischer Geräte wie z.B. eines Computers, Beamers oder Sprachaufnahmen können Kinder durch eigenes Mitwirken und Erleben die Technik begreifen.
Social Media für Kinder ist ebenfalls keine Neuerung, hier lernen die Kinder die Interaktion mit anderen Kindern über Medien und auch die Benutzung der Software. Es sind auch Geräte, die die Präsentation eigener Entdeckungen und Erfindungen ermöglichen und erleichtern. Jedes Kind sollte auf diese zugreifen und sich mit ihrer Nutzung vertraut machen können
Ein wichtiger Punkt in der informationstechnischen-, Medienbildung und Erziehung ist auch die Transparenz zu den Eltern. Der Umgang und alltägliche (übermäßige) Gebrauch von Technik ist ein Punkt, der gerade bei den Eltern von (Klein-)Kindern Diskussionen auslöst. Müssen Kinder schon mit Smartphone und Computer umgehen? Viele Eltern und auch Erzieher/innen halten den Umgang mit Technik und Medien für zu früh. Hier können Informationsabende und Diskussionsrunden helfen eventuelle Ängste oder Bedenken der Eltern aufzugreifen.
Schlaumäuse
Die Microsoft Bildungsinitiative „Schlaumäuse – Kinder entdecken Sprache“ zielt auf nachhaltige Impulse für eine Verbesserung der Sprachbildung, insbesondere auf die Anbahnung des Schriftspracherwerbs bei Kindern im Alter von vier bis sechs Jahren in Kindertagesstätten.
Sie fördert den frühkindlichen Sprachschrifterwerb der Kinder, ohne sie dabei zu überfordern. Auf einem virtuellen Spielplatz entdecken die Vorschulkinder die deutsche Sprache. Das Programm mit fröhlich-bunt animierten Lernspielen ermutigt zum Mitmachen, Mitdenken und Mitspielen. Ohne auf die Hilfe von Erwachsenen angewiesen zu sein, haben die Kinder die Möglichkeit, Sprache und Schrift selbstständig und auf ihrem persönlichen Lernniveau zu erforschen, Neues auszuprobieren und aus Fehlern zu lernen.
4.10.7ÂÂ Bewegungserziehung
Durch Bewegung nehmen Kinder Kontakt mit ihrer Umwelt auf und können so mit ihr in Interaktion treten. Dabei spüren sie sich selbst deutlich und erfahren im Kontakt mit anderen oder anderem, wie unterschiedlich sich Dinge anfühlen oder verhalten. Diese Vorgänge regen das Denken der Kinder an, da sie begreifen wollen, was vor sich geht.
Wir bevorzugen deshalb Bewegungsspiele, bei denen die Kinder einem ihrem Alter entsprechende Bewegungen machen oder nachahmen können. Dabei geht es nicht nur um Gehen oder Laufen, sondern auch um Bewegungskoordination und Bewegungsabläufe. Hierfür eignen sich Bewegungsspiele für Drinnen und Draußen, Wahrnehmungsspiele, gefühlvolle Spiele, Reaktionsspiele, meditative und ruhige Spiele.
4.10.8. Umweltbildung- und erziehung
Die Erziehung zu einem sensiblen und verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur gehört heute selbstverständlich zu den Zielen pädagogischer Arbeit in unserer Kindertagesstätte.
Der verantwortliche Umgang mit der Natur ist sogleich auch ein verantwortlicher Umgang mit unseren eigenen Lebensgrundlagen. Die Elemente Waser, Feuer, Erde und Luft bieten für die Kinder eine unerschöpfliche Quelle von Erfahrungsmöglichkeiten.
Was in unserem Leben und dem Leben unserer Vorfahren ganz selbstverständliche Erfahrungen waren, müssen wir den Kindern heute wieder (künstlich) ermöglichen, indem wir sie mit Projekten und Maßnahmen an das Wissen durch eigene Erfahrungen heranführen. Naturerlebnisse sind mehr als elementare Erfahrungen, die auch durch Experimente gewonnen werden können. Sie umfassen eine ganzheitliche Erfahrung von Sonne, Licht, Wärme, Körpergefühl und Sinneseindrücken verbunden mit bestimmten Naturerlebnissen.
Für Erzieherinnen ist es nicht nur selbstverständlich Kinderfragen zu beantworten, sondern auch Gedankenanstöße zu geben und Kindern Wissen zu vermitteln. Dies ist auch in der Umweltbildung von Bedeutung. Nicht nur die ganzheitliche Erfahrung mit der uns umgebenden Welt, sondern auch das Wissen über Zusammenhänge sind wichtige Voraussetzungen für den Umgang mit der Natur. So können Kinder z.B. über die Bedürfnisse ihres eigenen Körpers auch zu Fragen über die Bedingungen der Natur geführt werden.
Welche Bedürfnisse haben Tiere und Pflanzen?
Wo ist ihr natürlicher Lebensraum?
Welche Bedürfnisse der Menschen können sie befriedigen?
Woraus beziehen wir unser Trinkwasser?
Gibt es genug Nahrung für alle und welche Nahrung stellt die Natur für uns zur Verfügung?
Diese Themen werden über Einzelprojekte in die Wissensvermittlung eingebunden. Dabei wird Wissen mit praktischen Erfahrungen verbunden.
Kinder müssen etwas anfassen, etwas fühlen, oder hören, riechen oder schmecken können um ihren Umwelt mit allen Sinnen zu begreifen (z.B. die Rinde der Eiche fühlt sich anders an, als die Rinde der Buche). So wirkt der Tastsinn und das Sehen beim Wiedererkennen mit.
4.10.9ÂÂ Ästhetische, bildnerische und kulturelle Bildung und Erziehung
Im Gruppenalltag oder bei Ausflügen haben die Kinder die Möglichkeit ihre Fantasie zu entfalten und kreativ zu werden. Dabei lernen sie nicht nur die verschiedensten Materialen oder Werkzeuge kennen, sondern auch den verantwortungsbewussten Umgang mit selbigen, wie z.B. das Benutzen einer Schere. Sie entwickeln dabei zentrale feinmotorische Fertigkeiten wie das Schneiden, Augen-Hand-Koordination oder auch die Stifthaltung.
Sie lernen mit unterschiedlichen Materialien auch verschiedene Techniken anzuwenden.
Beim Sortieren und im Umgang mit Mengen, Formen und Farben werden zudem grundlegende mathematische Kernkompetenzen eingeübt.
Gemeinschaftsprojekte fördern neben der Kreativität auch noch die soziale Kompetenz. So lernen die Kinder z.B. die Einhaltung von Regeln und vor allem auch das Wertschätzen der Werke anderer.
Im Rahmen des gemeinsamen Erschaffens bilden die Kinder auch gleichzeitig ihre sprachlichen Fähigkeiten aus.
Durch das Erschaffen von eigenen Kunstwerken lernen die Kinder, dass sie nicht nur mit Worten sich selber ausdrücken können, sondern auch durch ihr gestalterisches Tun eine Möglichkeit haben, die eigene Weltsicht, Wünsche und Emotionen auszudrücken (emotionale Kompetenz).
Die Angebote werden dabei nicht nur auf den Gruppenraum beschränkt, sondern beinhalten auch das Erleben an Orten in der Stadt, die Kunst und Kultur beherbergen.
Besuche in Theatern, Museen oder Ausstellungen bieten den Kindern ebenfalls mannigfaltige Arten der Kunst und Kultur.
4.10.10ÂÂ Kochen mit Kindern
Heutzutage kommen fast alle Grundnahrungsmittel direkt aus dem Regal auf den Tisch Milch, Brot, Käse und Wurst werden fertig zubereitet dem Konsumenten mundgerecht vorgesetzt. Selbst Gemüse kommt immer häufiger als Fertig-Gericht frisch aus der Kühlbox auf den Tisch. Für Kinder wird es daher immer selbstverständlicher, dass Essbares stets in Dosen, Gläsern und bunten Kartons vorzufinden.
Die bewährte Alternative heißt Kochen für Kinder mit Kindern.
Durch gemeinsames Kochen mit unseren Kindern erfahren sie Geborgenheit und Entspannung in der Küche. Nebenbei lernen sie den richtigen Umgang mit Küchengeräten, was ihre Motorik ebenso schult, wie ihre Selbstständigkeit.
Das Wichtigste ist aber der gesund- essen- Effekt. Lebensmittel nicht nur zu schmecken, sondern auch auszuwählen, zu kaufen und zuzubereiten führt bei Kindern zu besseren und gesünderen Essgewohnheiten.
4.10.11ÂÂ Erlebnispädagogik
Definition Erlebnispädagogik:
Erlebnispädagogik beschreibt einen methodischen und erlebnisorientierten Ansatz, der mittels vielfältigen und naturnahen Settings die Teilnehmenden vor reale Aufgaben, Herausforderungen, Frage- und Problemstellungen und eben erlebnisreiche Eindrücke stellt, deren Umsetzung, Lösung oder Internalisierung gleichzeitig eine positive Veränderung und Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit fordern will.“
Stephan Straub & Leif Cornelissen N.E.W. - Institut Freiburg
Sag mir wie und ich vergesse es.
Zeig mir wie und ich werde mich erinnern.
Lass es mich erleben und ich werde es verstehen.
Durch die Erlebnispädagogik wollen wir unsere Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung fördern und stärken und ihnen Freude und Spaß an Bewegung und einem gesunden Lebensstil vermitteln.
Wir konzentrieren uns dabei vorwiegend, jedoch nicht ausschließlich auf die „Outdoor“ Beschäftigungen- Erlebnisse – Aktivitäten.
Erlebnispädagogische Aktivitäten finden bei uns immer in Gruppe statt. Dies fordert von den Kindern eine gewisse Kommunikations-, Team- und Konfliktfähigkeit. Außerdem fördern die erlebnisorientierten Aktivitäten Toleranz und Akzeptanz.
Kinder erfahren verantwortungsbewussten Umgang mit Natur und das Bestreben sie zu erhalten und zu schützen.
Durch die Auseinandersetzung mit der neuen und herausfordernden Situation entwickeln Kinder Fähigkeiten, die sie bisher in dieser Form von sich nicht wahrgenommen haben.
4.10.11 Verkehrserziehung
Erfolgreiche Verkehrserziehung in Kindertageseinrichtungen! Im Rahmen des DVW-Programms "Kinder im Straßenverkehr" (KiS) informieren geschulte Moderatoren Erzieherinnen und Erzieher über neue pädagogische Ansätze und Methoden und unterstützen Einrichtungen bei der Planung verkehrspädagogischer Aktionen.
Im Fokus stehen die entwicklungsbedingten Verhaltensweisen von Vorschulkindern im Straßenverkehr und die Vorbereitung auf eine situations- und altersgerechte Verkehrserziehung. Die KiS-Moderatoren bieten neben praxisnahen Empfehlungen Anleitungen zur gezielten Bewegungs- und Wahrnehmungsförderung.
4.10.12 Portfolios
Im Kindergartenportfolio wird alles gesammelt, was die Entwicklung des Kindes dokumentieren kann: Entwicklungseinschätzungen, Beobachtungen, Fotos aus dem Kindergartenalltag, Kommentare von Kindern, Eltern und Pädagoginnen. Kindergartenportfolios sind keine Kinderakten, sondern sollen Kindern, Eltern und Pädagoginnen die Geschichte des Aufwachsens jedes Kindes erzählen und illustrieren. Deshalb finden sich auch Zeichnungen, Sprüche, Erzählungen und Gedanken des Kindes im Portfolio.
4.10.13ÂÂ Kinderhaus eigene Bücherei
Im Kindergarten steht den Kindern und Eltern eine hauseigene Bücherei zur Verfügung, aus der sie gerne Bücher entleihen können. Damit unterstützen wir das Lesen und Vorlesen der Kinder auch im heimischen Umfeld.
4.10.14ÂÂ Englisch
LET'S PLAY ENGLISH
(A Language Programme for and with Children). Diane STROBEL
Das Konzept zum Erlernen der englischen Sprache wird von Frau Strobel bereits seit 20 Jahren in München mit den Kindergartenfreunden und den Discovery Camps auch mit der Genehmigung und der Unterstützung der Stadt München an Kindertagesstätten und Schulen erfolgreich umgesetzt.
Die KITA Villa Hokus-Pokus profitiert von der Expertise von Frau Strobel enorm. Gerade das situationsorientierte Lernen, das den Interessen und Neigungen der Kinder entgegenkommt, kommt bei den Kindern nicht nur sehr gut an, sondern führt zu großen Lernfortschritten und das ganz spielerisch. Alle Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren nehmen am Englisch-Unterricht in drei Gruppen teil. Die erste Gruppe umfasst Kinder im Alter von drei bis vier Jahren; die zweite Gruppe Kinder im Alter zwischen vier und fünf und die dritte Gruppe Kinder im Alter zwischen fünf und sechs Jahren. Der Unterricht findet für insgesamt vier Stunden an zwei Vormittagen in der Woche, montags und freitags, statt.
4.10.15ÂÂ Beobachtungsbögen und Dokumentation
4.10.15.1ÂÂ GABIP - Ganzheitliches Bildungsdokumentations-Programm
GABIP ist eine Software zur Erstellung professioneller Bildungsdokumentationen in Krippen, Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Offenen Ganztagsschulen u.v.m.
Auch in unserem Kinderhaus nutzen wir diese moderne und spannende Art der Dokumentation. Dabei wird ähnlich wie bei Portfolios für jedes Kind ein eigener Ordner erstellt.
In diesem Ordner sind beinahe zu alle Entwicklungsbereiche aufgelistet und werden nach ausreichenden Beobachtungen von den Erziehern regelmäßig bearbeitet. Unsere Eltern bekommen diese bei den Entwicklungsgesprächen vorgelegt und beim Ausstritt des Kindes aus der Einrichtung auf einem USB-Stick kopiert.
4.10.15.2ÂÂ Beobachtungsbögen: Sismik Seldak und Perik
Auch wir begleiten und dokumentieren den Entwicklungsverlauf unserer Kinder anhand von Beobachtungsbögen.
Sismik ist ein Beobachtungsbogen für die systematische Begleitung der Sprachentwicklung von Migrantenkindern von ca. 3 ½ Jahren bis zum Schulalter - mit Fragen zu Sprache und Literacy (kindliche Erfahrungen rund um Buch-, Erzähl-, Reim- und Schriftkultur).
Seldak ist ein Beobachtungsbogen für die systematische Begleitung der Sprachentwicklung von Kindern, die mit Deutsch als Erstsprache (Muttersprache) aufwachsen. Der Bogen umfasst die Altersspanne von 4 Jahren bis zum Schulalter. Konzeption und Aufbau sind ähnlich wie bei Sismik.
Perik ist ein Bogen zur Beobachtung der sozial-emotionalen Entwicklung. Eine gelingende sozial-emotionale Entwicklung ist für Kinder auf verschiedenen Ebenen von besonderer Bedeutung: Sie ist die Basis für subjektives Wohlbefinden, für eine erfolgreiche Regulation von positiven und negativen Gefühlen, für befriedigende Beziehungen zu anderen Kindern und zu Erwachsenen. Darüber hinaus sind sozial-emotionale Kompetenzen wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen.
Die Einsicht in die Beobachtungsbögen ist den Eltern selbstverständlich jederzeit möglich.
4.10.16ÂÂ Villa Hokus Pokus und Ampo Mia
Das von Kathrin Rohde seit 2003 geleitete Projekt, dass sich exklusiv den Problemen von minderjährigen Mädchen (hierzu gehören Zwangsehen, Kinderarbeit, Missbrauch, Vergewaltigungen, ungewollte Schwangerschaft und Verbannung aus der Familie aufgrund von HIV/AIDS) in Burkina Faso widmet, begleiten wir von der KITA Villa Hokus-Pokus mit sehr viel Sympathie. Getreu dem Motto: “Managré Nooma – Das Gute geht nie verloren”!
Durch dieses Projekt werden die Kinder der Einrichtung früh, aber altersgemäß mit den Problemen gleichaltriger Kinder in der vierten Welt vertraut gemacht. Unsere Aktionen: Kinder basteln und malen Kunstwerke, die im Basar im Rahmen unseres Afrika-Festes verkauft werden, findet nicht nur bei den Eltern viel Anklang, sondern auch bei den Mädchen in Burkina Faso. Der Erlös geht nämlich zu 100 Prozent an Ampo Mia.
http://www.sahel.de/ampo/einrichtungen/maedchenhaus-mia).
Regelmäßiger Briefverkehr, das gegenseitige Zusenden von Bildern und Besuche vor Ort runden unser Engagement ab.
4.10.17ÂÂ Interkulturelle Pädagogik
Grundgedanke der interkulturellen Erziehung im Elementarbereich ist der, dass alle Kinder auf ein Leben in einer heterogenen Gesellschaft vorbereitet werden. Daraus folgt, dass auch deutsche Kinder Adressaten eines solchen Ansatzes sind. Im Mittelpunkt steht, dass gemeinsame Bemühen und ein friedvolles Zusammenleben in der Kindergartengruppe, geprägt von Akzeptanz und Respekt allen anderen Kindern gegenüber. Wir verstehen interkulturelle Pädagogik als durchgehendes pädagogisches Prinzip und setzen deshalb einzelne Punkte in Aktionen um, zum Beispiel das Geburtstagslied wird in mehreren Sprachen gesungen, Gewohnheiten und Traditionen anderer Länder werden vorgestellt etc..
Dabei werden alle Bereiche des Kindergartenlebens in das interkulturelle Konzept einbezogen: Sprachförderung, Spiel und Gesundheitserziehung
4.11ÂÂ Pädagogische Projekte
4.11.13ÂÂ Unterschiede zwischen pädagogischen Angeboten und Projektarbeit
Ein Angebot ist nicht mit einem Projekt gleichzusetzen. Eine pädagogisch sinnvoll aufgebaute Projektarbeit wird gemeinsam mit den Kindern geplant, umgesetzt und dokumentiert. Sie behält keine Zeitgrenze und dauert so lange, wie lange Kinder ihr Interesse zeigen. Der Prozess und Verlauf eines Projektes ist am Verlauf des kindlichen Interesses ausgerichtet und orientiert sich an der Lebenswelt und Bedürfnissen der teilnehmenden Kinder.
In der Projektarbeit werden alle Bildungsinhalte und Kompetenzen, die man vermitteln möchte, in ein großes Ganzes gebunden und schaffen einen thematischen Bezug. Alle Inhalte, die die Kinder dabei erfahren, sind miteinander verknüpft und bauen aufeinander auf. Durch die Verknüpfung und den Zusammenhang entsteht ein ganzheitliches Lernen.
Ein Angebot geht von der Erzieherin aus. Unterschiedliche Angebote haben oft keinen Bezug zueinander. Jedes Angebot wird von der dafür zuständigen Kraft erarbeitet. Eine Lebensweltorientierung ist nicht zwangsläufig bei allen Angeboten vorhanden. Angebote stehen für sich alleine, weisen keinen inhaltlichen Bezug zueinander auf und die Kinder haben keinen Einfluss auf den Verlauf.
Projekte mit Kindern sollten immer sorgfältig durchgeführt werden. So erfahren die Kinder einerseits ganzheitliche Bildung und sie erleben andererseits Spaß und Freude an der Projektarbeit.
Diese Begeisterung bildet die Grundlage für jedes weitere Projekt.
4.11.2. Methodisches Handeln beim Erarbeiten von pädagogischen Projekten
Bei der Ideenfindung für ein geeignetes Projekt muss man ganz gezielt vorgehen. Das Team beobachtet über einen vereinbarten Zeitraum die Spielsituation in der Gruppe. Anschließend wird eine Kinderkonferenz veranstaltet, um festzustellen, was momentan der Kernpunkt in der Gruppe ist. Es werden Ideen, Anregungen und Wünsche der Kinder gesammelt und von den Kindern selbst ausgewertet.
Am Ende entscheiden die Kinder über das Projekt, das ausgeführt werden soll.
Jede Projektarbeit besteht aus vier Bausteinen:
1.-der Planung
2.-dem Projektauftakt
3.-der Durchführung und Dokumentation
4.-dem Projektabschluss mit Auswertung
Bei der Projektplanung geht es nicht ausschließlich um die inhaltliche Planung. Hier fließen auch Fragen bezüglich der Zuständigkeit, der Beteiligten und des Personals, wie der Zeit, der Finanzen und zu Inhalten des ganzheitlichen Lernens mit ein.
Ziel der Auftaktveranstaltung ist es, alle Kinder so zu begeistern, dass sie das Projektthema kennen und sich gerne am Projekt beteiligen.
Bei der Durchführung des Projektes wird darauf geachtet, dass die Kinder in unterschiedlichen Kompetenzbereichen gefördert werden. So lernen und erfahren die Kinder Neues in folgenden Bildungsbereichen:
-Sprache, Motorik, Soziales und emotionales Lernen, Naturwissenschaft und Technik, Mathematik, Musik, Kunst.
Dabei soll man so kreativ und vielfältig sein, wie es nur geht. Kinder verinnerlichen Inhalte besser, wenn sie selbst erforschen, hinterfragen, diskutieren, singen, modellieren, beobachten, überprüfen und kreativ gestalten können.
Bei der Durchführung eines Projektes werden immer wieder Reflexionsphasen mit dem Team und mit den Kindern eingelegt.
Der Abschluss jedes Projektes wird immer gefeiert und immer wieder mit Kindern besprochen was sie gelernt haben, was sie wissen, wie sie das Gelernte umsetzen können. So wird der Lernerfolg bei den Kindern gesichert.
Ein Projekt kann auch gemeinsam mit den Eltern und gefeiert werden.
4.11.3. Beispiele für Projekte
Folgende Themen für ein mögliches Projekt, haben sich aus der bisherigen Beobachtung und Erfahrung als sehr interessant für Kinder erwiesen:
-Reise ins Weltall (fremde Planeten haben eine besondere Anziehungskraft)
-Abenteuer auf der Wiese (lädt die Kinder ein, die scheinbar unscheinbare Wiese neu zu entdecken)
-Den eigenen Körper entdecken (der menschliche Körper ist für Kinder immer ein interessantes und spannendes Thema)
-Villa Hokus Pokus reist um die Welt (neue Länder entdecken und kennenlernen, in andere Kulturen eintauchen können)
4.12ÂÂ Feste feiern, Events und Besonderheiten
Im Kinderhaus legen wir großen Wert auf Traditionen. Alle Traditionen und Feste werden mit Kindern besprochen, gelebt und entsprechend gefeiert.
Dazu gehören:
Erntedankfest, Sankt Martin mit Laternenumzug, Martinsfeuer und Laternenliedern, Nikolausfeier mit einem Nikolaus, Weihnachtsfeier, Faschingsfeier, Ostern mit Eiersuche, Frühlingsfest, Sommerfest…
Unser Ziel ist es jeden Monat einen Ausflug, oder ein Event für die Kinder zu organisieren. Wir unternehmen Ausflüge, die den Kindern Spaß bereiten, aber auch Exkursionen bei denen sie neues erfahren und erlernen können.
Bei externen Angeboten eines Ski-, oder Schwimmkurses werden die Eltern immer informiert und haben die Wahl Ihr Kind am Angebot teilzunehmen zu lassen.
4.13ÂÂ Teamarbeit
4.13.13ÂÂ Grundsatz der Teamarbeit
Die Qualität einer kindorientierten Arbeit hängt besonders auch von der Qualität der Zusammenarbeit ab. Diese wirkt sich auf die gesamte Atmosphäre eines Hauses aus, unterstützt oder hemmt den Arbeitseifer, motiviert in Richtung Eigenaktivität oder bremst die Freude, neue Dinge auszuprobieren.
Katzenbach und Smith stellen fünf Grundsätze für die Zusammensetzung eines Teams und eine erfolgreiche Teamarbeit auf:
1. eine kleine Anzahl von Personen,
2. sich ergänzende Fähigkeiten der Personen,
3. die Verpflichtung zu einem gemeinsamen Vorsatz und Leistungszielen,
4. das Engagement zu einem gemeinsamen Arbeitsansatz,
5. wechselseitige Verantwortlichkeit.
Als Grundsätze unserer Teamarbeit verstehen wir z.B. Verantwortungsbereiche abstecken; Zuständigkeiten innerhalb des Teams klären; Verbesserung der Zusammenarbeit / Teamentwicklung zu fördern.
Methodisches Arbeiten im Team wie z. B. Umgang mit Zeit, Ergebnisprotokollierung, Reflexionsmethoden. Selbsterfahrung bzw. Selbstreflexion als Möglichkeit zur Erhöhung der Teamfähigkeit, Aspekte respektvoller Kommunikation, Umgang mit Feedback (Feedback-Regeln),Umgang mit Konflikten im Team; Konfliktfähigkeit.
4.13.14ÂÂ Inhalte unserer Teamarbeit
-Gemeinsam planen, führen und reflektieren wir unsere pädagogische
Arbeit und organisieren die ganze Einrichtung.
-Eine Zusammenarbeit mit den Eltern ist uns sehr wichtig.
-Wir arbeiten regelmäßig an der Weiterentwicklung unserer Konzeption.
-Wir pflegen stets die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und mit
Öffentlichkeit.
4.13.3. Methoden erfolgreichen Teamarbeit
-Unser Dienstplan und die Verteilung von Aufgaben, werden gleich zum
Jahresanfang besprochen und in regelmäßigen Abständen reflektiert.
-Wöchentliche Teamsitzungen im Kleinteam und monatlich Teamsitzungen
im Großteam.
-Konzeptionstag zur Weiterentwicklung des Konzeptes
-Morgenrunde (kurze Absprache für den einzelnen Tag, Aufteilen von
Aufgaben, Ziele setzen).
-Einzelgespräche der Mitarbeiter mit der Leitung
-Schriftlicher Informationsaustausch mit Hilfe von Protokollen
-Teilnahme an Fortbildungen
4.13.3.1 Fortbildungen des pädagogischen Personals
Unsere Mitarbeiter bilden stets weiter aus und nehmen regelmäßig an diversen Fortbildungen teil. Dabei wird die Wage zwischen praktischen und theoretischen Weiterbildungsthemen gehalten. Bei regelmäßigen Teamsitzungen wird das neu Erlernte ausgetauscht und in den Gruppen umgesetzt.
4.14ÂÂ Elternarbeit
4.14.13ÂÂ Ziele der Elternarbeit
Ein gutes Verhältnis zwischen Eltern und Betreuern ist sehr wichtig und die Voraussetzung dafür, dass sich das Kind bei uns wohl fühlen kann. Der tägliche Austausch ist von großer Bedeutung. Entscheiden dafür ist eine gegenseitige Wertschätzung und Offenheit im Gespräch.
Wenn Eltern das Vertrauen, das sie in uns gesetzt haben offen zeigen, lösen sich die Kinder leichter von den Eltern, entwickeln soziales Verhalten und erlangen Selbstbewusstsein.
4.14.14ÂÂ Methoden erfolgreicher Elternarbeit
-Eltern- Entwicklungsgespräche (zweimal im Jahr besprechen wir die jeweilige Situation des einzelnen Kindes im Gruppenalltag und beantworten gerne Fragen zur seiner Entwicklung).
-Kurze Gespräche und Informationsaustausch „zwischen Tür und Angel“ beim Bringen und Abholen der Kinder.
-Schnuppertag für alle interessierten Eltern: nach Absprache können Sie einen Tag bei uns verbringen und uns bei unserer Arbeit über die Schulter schauen. (max. 1 Person am Tag)
-Elternabende, Feste, Elternbeiratssitzungen
-Jährliche Wahl des Elternbeirates
-Informationskasten im Eingangsbereich für Anregungen, Wünsche, Lob oder Kritik.
-Besichtigungsabend und Anmeldegespräch für neue Eltern.
-Regelmäßige Sprechstunde der Leitung
-Einzelgespräche nach Vereinbarung
-Regelmäßiger Informationsaustausch per Email und Aushänge
4.14.15ÂÂ Aufgaben des Elternbeirates
Der Elternbeirat ist für die Förderung der Zusammenarbeit zwischen dem Träger, dem Personal und der Eltern sehr wichtig. Er vermittelt zwischen dem Träger und Personal einerseits und den Eltern anderseits.
Insbesondere wirkt der Elternbeirat bei der Mitgestaltung und Organisation von Festen und Veranstaltungen, Delegation von Arbeit an die Eltern, Mitwirkung bei der Weiterentwicklung der Konzeption.
Der Elternbeirat hat eine beratende Funktion und wird dadurch bei der Entscheidung aller wichtigen Fragen beteiligt.
5.ÂÂ Qualitätsmanagement
Um bedarfsgerecht planen und unsere Einrichtung Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechend gestalten zu können, wird einmal im Jahr eine Elternumfrage durchgeführt. Die Teilnahme an dieser Befragung ist freiwillig und die Befragung erfolgt anonym. Die Daten werden ausschließlich für die Weiterentwicklung und Verbesserung der Kindertageseinrichtung verwendet.
Die pädagogische Konzeption der Villa Hokus-Pokus ist als gebundenes Heft vorhanden und liegt in zweifacher Ausfertigung sowohl im Kindergarten- als auch im Krippenbereich aus.
6.ÂÂ Buchungszeiten und Kosten
Preise und Betreuungszeiten unserer Einrichtung
Buchungszeiten und Monatsbeiträge für die Kinderkrippe
(Kinder im Alter von 1-3 Jahren)
Einkünfte (Euro) bis… |
3 bis 4 Stunden |
4 bis 5 Stunden |
5 bis 6 Stunden |
6 bis 7 Stunden |
7 bis 8 Stunden |
8 bis 9 Stunden |
über 9 Stunden |
50.000 |
0€ |
0€ |
0€ |
0€ |
0€ |
0€ |
0€ |
60.000 |
30€ |
38€ |
45€ |
53€ |
60€ |
68€ |
75€ |
70.000 |
43€ |
54€ |
65€ |
77€ |
88€ |
100€ |
111€ |
80.000 |
53€ |
68€ |
83€ |
97€ |
112€ |
127€ |
141€ |
Über 80.000 |
61€ |
78€ |
94€ |
111€ |
128€ |
145€ |
162€ |
zzgl. sind Verpflegungskosten von 140,-Euro monatlich.ÂÂÂ Diese beinhalten von unserem Koch frisch zubereitetes Mittagessen mit einer Vorspeise und einer Nachspeise, Brotzeit und Getränke.
Buchungszeiten und Monatsbeiträge für den Kindergarten
(Kinder im Alter von 3-6 Jahren)
Einkünfte (Euro) |
4 bis 5 Stunden |
5 bis 6 Stunden |
6 bis 7 Stunden |
7 bis 8 Stunden |
8 bis 9 Stunden |
über 9 Stunden |
Einkommensunabhängig |
48€ |
58€ |
69€ |
79€ |
90€ |
100€ |
Tatsächliches Elternentgelt nach Abzug des Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
zzgl. sind Verpflegungskosten von 140,-Euro monatlich. Diese beinhalten von unserem Koch frisch zubereitetes Mittagessen mit einer Vorspeise und einer Nachspeise, Brotzeit und Getränke.
7.ÂÂ Das Schlusswort
Das Kind ist eine Pflanze und Erzieher der Gärtner, der ihm zwar das Licht und die Nahrung verschafft,
das wesentliche aber seinen Lebenskräften überlässt.
(Friedrich Fröbel)
Kinderschutzkonzept
für die Kita Villa Hokus Pokus in München
Stand: Mai 2022
Inhaltsverzeichnis
- 1. Vorwort………………………………………………………………………………………… ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 4
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- Grundlagen des Schutzkonzeptes ..............................................................................ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 5
2.1 Gesetzliche Grundlagen …………………………………………………………………. ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 5
2.2ÂÂ ÂÂ Bergriffserklärung„Kinderschutz“ .............................................................................ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 5
2.3ÂÂ ÂÂ Begriffserklärung „Kindeswohlgefährdung“ (KWG) ………………………………….. ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 5
2.3.1 Formen derÂÂ Kindeswohlgefährdungen…………………………………………. ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 6
3. Pädagogische Grundhaltung zum Schutz der Kinder ………………………………….. ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 10
3.1ÂÂ ÂÂ ÂÂ Kinderrechte …………………………………….………………………………………ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 10
3.2ÂÂ ÂÂ ÂÂ Partizipation im Kindergarten …………………………………………………………ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 10
3.3ÂÂ ÂÂ ÂÂ Partizipation in der Kinderkrippe ……………………………………………………… ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 11
3.4ÂÂ ÂÂ ÂÂ Beschwerden …………………………………………………………………….……...ÂÂ ÂÂ 11
- 4. Qualitätsmanagement ………………………………………………………………………..ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 12
5. Personalmanagement ………………………………………………………………………..ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 13
5.1 Persönliche Eignung gemäß § 72a, SGB VIII …………………………………………ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 13
5.1.1 Erweitertes Führungszeugnis ……………………………………………………ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 13
5.2 Bewerbungsgespräch und Hospitation …………………………………………….…..ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 13
5.3 Einarbeitung ……………………………………………………………………………….. ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 13
5.4ÂÂ Zuständigkeit für Prävention und Intervention ………………………………………….ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 13
6. Verhaltenskodex ………………………………………………………………………….…….ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 14
6.1 Prävention …………………………………………………………………………………ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 15
6.1.1 Präventionsangebote für Kinder im Kindergarten ……………………………..ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 15
6.1.2 Präventionsangebote für Kinder in der Kinderkrippe ………………………….ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 18
6.1.3 Präventionsmaßnahmen für Eltern und Dritte ………………………………….ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 19
6.2 Intervention ………………………………………………………………………………... ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 20
6.2.1 Handlungsleitfaden bei vermutetem Machtmißbrauch, Übergriff und Gewalt
durch Fachkräfte in der Institution ……………………………………………….ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 20
6.2.2 Handlungsleitfaten bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung außerhalb
der Einrichtung durch Eltern, Angehörige oder anderen Bezugspersonen…ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 21
6.2.3 Interner Handlungsablauf bei akuter und nicht akuter KindeswohlgefährdungÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 21
- 7. Kinderschutz in der Einrichtung …………………………………………………………...ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 23
7.1 Lage und Umgebung …………………………….……………………………………...ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 23
7.2 Das Haus ….……………………………….……………………………………………..ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 24
7.3 Der Garten ……………………………………………………………………………......ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 24
7.4 Räumlichkeiten Kindergarten und Kinderkrippe ………………………………………ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 25
7.5 Maßnahmen im Team …………………………………………………………………..ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 25
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- 8. Beschwerdemanagement ……………………………………………………………………ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 26
8.1 Beschwerdemanagement für Kinder ………………………………………………….ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 26
8.2 Beschwerdemanagement für Dritte / Eltern …………………………………………..ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 26
8.3 Beschwerdemanagement für Mitarbeiter …………………………………………….. ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 27
- Zusammenarbeit mit externen Beratungsstellen und Hilfesuche-Adressen………..ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 28
9.1 Externe Möglichkeit der Hilfesuche und Beratung für unser Fachpersonal
durch IseFÂÂ ……………………………………………………………………………….ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 30
- Zusammenarbeit mit externen Beratungsstellen und Hilfesuche-Adressen………..ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 28
10. Schlusswort ……………………………………………………………………………………ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 30
Schaubild zur Handlungsempfehlung .........................................................................ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ 31
1. Vorwort
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In der Kindertagesstätte verbringen die Kinder einen wichtigen Abschnitt ihrer ersten Lebensjahre. Sie vertrauen darauf, dass die KiTa ein sicherer Ort ist, an dem sie in jeder Hinsicht behütet und in ihrer emotionalen, sozialen und kognitiven Entwicklung begleitet und unterstützt werden.
Unsere Kindertagesstätte Villa Hokus-PokusÂÂ ist mit seinem privaten Kindergarten und seiner privaten Kinderkrippe ein Haus für Kinder im Alter von eins bis sechs Jahren und soll ein sicherer Raum sein, der Kindern altersgerechte Freiräume lässt. Wir übernehmen die Verantwortung, für die Sicherheit in unser Kita zu sorgen, indem wir uns einem unangenehmen Thema nähern und uns zielführend mit potenziellen Risikofaktoren für Machtmissbrauch auseinandersetzen. Dieses Schutzkonzept dient der Prävention indem es Haltungen, Methoden und Maßnahmen beschreibt, die dazu beitragen, Grenzverletzungen, Übergriffen und anderen Formen von Gewalt, vorzubeugen.
Pädagogische Fachkräfte tragen dazu bei, dass Kinder sich in unserer Kindertagesstätten zu starken, fröhlichen, kompetenten und sozialfähigen Menschen entwickeln können. Um dieses Ziel zu erreichen ist es wichtig, dass die Kinder ernst genommen werden, ihre Meinung Gehör findet und ihr Wohlbefinden gewährleistet wird. Darüber hinaus ist für uns von großer Bedeutung, dass Kinder die Möglichkeit haben, jederzeit ihre Bedürfnisse, Wünsche und Befindlichkeiten zu äußern, ohne damit rechnen zu müssen, dass sie dadurch Ablehnung, Ausgrenzung oder Sanktionen erfahren.
Das vorliegende Schutzkonzept der Kita Villa Hokus Pokus soll das Recht auf eine gewaltfreie Umgebung in einem institutionellen Rahmen für alle Kinder, die die Einrichtung besuchen, sicherstellen.
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2. Grundlagen des Schutzkonzeptes
Bedeutung/Definition Kinderschutz:
Gesamtheit der gesetzlichen Bestimmungen und Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor gesundheitlichen und sittlichen Gefahren
Wichtig ist, dass das Schutzkonzept allen Beteiligten bekannt ist und gemeinsam umgesetzt wird. Ein Schutzkonzept beinhaltet mehrere Ebenen:
2.1 Gesetzliche Grundlagen
- · Bundeskinderschutzgesetz (2012)
· SGB VIII
o § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
o § 8b fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und JugendlichenÂÂ ÂÂ
o § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
o § 47 MeldepflichtÂÂ
o § 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/BJNR111630990.html)
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2.2 Begriffserklärung „Kinderschutz“
Der Begriff des Kinderschutzes umfasst alle rechtlichen Regelungen und Maßnahmen, die dem Schutz von Kindern dienen. Sie zielen darauf ab, Kindeswohlgefährdung, Kindeswohlvernachlässigung und Kindesmisshandlung abzuwenden.
In der Kita Villa Hokus Pokus hat jedes Kind ein Recht auf eine wertschätzende, liebevolle Betreuung, Erziehung und Bildung, auf die Unversehrtheit seines Körpers und seiner Seele. Jedes Kind hat das Recht auf eine glückliche Kindheit, die es befähigt, ein selbständiger, selbstbewusster und autonomer Erwachsener zu werden, der sich in sein soziales Umfeld integrieren kann. Wichtige Voraussetzung dafür ist das ständige Bewusstsein der ErzieherInnen im Hinblick auf den Schutzauftrag des Kindes sowie Aufmerksamkeit und Wachsamkeit gegenüber den Bedürfnissen, Ängsten und Nöten der Kinder.
2.3 Begriffserklärung „Kindeswohlgefährdung“ (KWG)
Was Kindeswohl konkret bedeutet und was als Kindeswohlgefährdung zu verstehen ist, ist gesetzlich an keiner Stelle definiert und somit ein unbestimmter Rechtsbegriff. Als zentraler Begriff taucht dieser jedoch im Bürgerlichen Gesetzbuch und auch im Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland auf.
Eine genaue, juristische Definition gibt es nicht. Jede Situation und jeder Verdacht auf Kindeswohlgefährdung müssen eigens für sich beurteilt werden. Deshalb ist ein fachlicher Austausch im Team und mit Fachberatungsstellen sehr wichtig. Im Bürgerlichen Gesetzbuch §1666 Abs.1 heißt es: „Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes […] gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.“ (BGB §1666 Abs.1)
Kurzgefasst geht es beim Kindeswohl immer darum, ob die Bedürfnisse des Kindes in einem stimmigen Verhältnis zu seinen Lebensbedingungen und den Verhaltensweisen der Eltern und anderen Beteiligten des nahen Umfelds stehen. Aber auch im erzieherischen und schulischen Kontext (körperliche und psychische Gewalt von Erziehern) oder Außenstehende können das Kindeswohl gefährden.
Vernachlässigung, körperliche und seelische Misshandlung sowie sexueller Missbrauch von Kindern sind meist lang andauernde Entwicklungsbeeinträchtigungen und nur selten isolierte Vorfälle. Das vorliegende Schutzkonzept soll den Fachkräften in Kindertageseinrichtungen Hilfestellung geben, diesen Schutzauftrag in gemeinsamer Verantwortung zu erfüllen. Er gibt darüber Auskunft, welche Hilfsmittel bei der Umsetzung des § 8a SGB VIII heranzuziehen sind, wenn Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrgenommen werden.
Der Verfahrensablauf sowie der Handlungsplan nach § 8a SGB VIII geben uns bei Beobachtungen bzw. Vermutungen füt eine Kindeswohlgefährdung Handlungssicherheit und einen standardisierten Ablauf.
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2.3.1. Formen der Kindeswohlgefährdungen sind zu benennen:
Aktive Vernachlässigung
Vernachlässigung ist definiert als das anhaltende oder wiederholte Versäumnis eines Elternteils oder einer anderen autorisierten Bezugsperson, sich fürsorglich zu verhalten. Sie müssen sich körperlich und seelisch um Ihr Kind kümmern. ÂÂ Diese Vernachlässigung kann eine Vielzahl von Grundbedürfnissen von Kindern beeinträchtigen.
Körperliche Vernachlässigung – unzureichende Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit, witterungsangemessener Kleidung oder mangelhafter Hygiene, mangelhafte medizinische Versorgung, unzureichende Wohnverhältnisse u.ä.
Erzieherische und kognitive Vernachlässigung – fehlende Kommunikation, erzieherische Einflussnahme, fehlende Anregung zu Spiel und Leistung.
Emotionale Vernachlässigung – Mangel an Wärme, Geborgenheit und Wertschätzung u. ä. U nzureichende Aufsicht – Alleinlassen von Kindern innerhalb und außerhalb des Wohnraums bzw. einer Einrichtung, ausbleibende Reaktion auf unangekündigte Abwesenheit des Kindes.ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ
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Physische und psychische Misshandlung-Erziehungsgewalt
Erziehungsgewalt und Misshandlung Erziehungsgewalt – damit lassen sich leichte Formen der physischen und psychischen Gewalt an einem Kind bezeichnen. Sie sind erzieherisch motiviert und haben wohl einen kurzfristigen körperlichen oder seelischen Schmerz, nicht aber die Schädigung oder Verletzung des betroffenen Mädchens oder Jungen zum Ziel.
Misshandlung – Kindesmisshandlung meint demgegenüber physische und psychische Gewalt, bei der mit Absicht Verletzungen und Schädigungen herbeigeführt oder aber diese Folgen mindestens bewusst in Kauf genommen werden. Gewalt und Misshandlung kann durch die Personensorgeberechtigten und durch Personen geschehen, die zeitweilig mit der Betreuung, Erziehung oder Beaufsichtigung von Kindern betraut sind. In Frage kommen aber auch Fremde bzw. den Kindern kaum bekannte Kinder, Jugendliche oder Erwachsene.
Körperliche Erziehungsgewalt – dazu zählen Körperstrafen im Sinne einer nicht zufälligen Zufügung kurzzeitiger körperlicher Schmerzen wie z. B. leichte Ohrfeigen oder hartes Anpacken.
Körperliche Misshandlung – ÂÂ z. B. Tritte, Stöße, Stiche, das Schlagen mit Gegenständen, Vergiftungen, Einklemmen oder das Schütteln insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern
Psychische Gewalt – zu den psychischen Erscheinungsformen werden Verhaltensmuster und Vorfälle gezählt, die Kindern das Gefühl vermitteln, sie seien wertlos, ungewollt, nicht liebenswert. Von einer psychischen Misshandlung ist auszugehen, wenn eine oder mehrere Unterformen kennzeichnend für die Eltern/Dritter-KindBeziehung sind, d. h. wiederholt oder fortlaufend auftreten:
· das Ablehnen des Kindes im Sinne der Herabsetzung der kindlichen Qualitäten, Fähigkeiten und Wünsche, die Stigmatisierung als Sündenbock
· das Isolieren im Sinne der Unterbindung sozialer Kontakte, die für das Gefühl der Zugehörigkeit des Kindes und die Entwicklung sozialer Fertigkeiten relevant sind
- · das Terrorisieren im Sinne der Androhung, das Kind zu verlassen oder der Drohung mit schweren körperlichen, sozialen oder übernatürlichen Schädigungen
- · das Ignorieren im Sinne des Entzugs der Aufmerksamkeit oder Ansprechbarkeit und Zuwendung
· das Korrumpieren d. h. das Bestechen im Sinne einer Veranlassung des Kindes zu selbstzerstörerischem oder strafbarem Verhalten bzw. das Zulassen eines solchen Verhaltens bei einem Kind
- · das Adultifizieren d. h. das Kind zum Erwachsenen machen sowie dauernde übertriebene, unangemessene Anforderungen, die das Kind überfordern und die kindlichen Entwicklungsstufen ignorieren. Dieses Bemühen erfolgt in dem Sinne, das Kind in die Rolle des Ersatzes für eine erwachsene Person zu drängen.
Sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch
Als sexualisierte Gewalt gilt nach einer Definition von Günther Deegener (2005) „jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund seiner körperlichen, emotionalen, geistigen oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann bzw. bei der es deswegen auch nicht in der Lage ist, sich hinreichend wehren oder verweigern zu können.
Die Missbraucher/-innen nutzen ihre Macht- und Autoritätsposition sowie die Liebe und Abhängigkeit der Kinder aus, um ihre eigenen (sexuellen, emotionalen und sozialen) Bedürfnisse auf Kosten der Kinder zu befriedigen und diese zur Kooperation und Geheimhaltung zu veranlassen“.
Physische sexualisierte Gewalt – hierunter fallen körperliche Handlungen mit und ohne Körperkontakt, die während der persönlichen Begegnung zwischen dem Kind und dem Täter oder der Täterin stattfinden. Dazu gehören das (erotisch motivierte) Küssen, das Manipulieren der kindlichen Geschlechtsorgane und oraler, vaginaler, analer Sexualverkehr. Ebenso zählen dazu die Veranlassung des Kindes zur Manipulation der eigenen Geschlechtsorgane bzw. die Veranlassung des Kindes, bei der Selbstbefriedigung einer anderen Person anwesend zu sein oder eine dritte Person sexuell zu berühren.
Psychische sexualisierte Gewalt - dazu zählen anzügliche und beleidigende Bemerkungen und Witze über den Körper oder die Sexualität eines Kindes, altersunangemessene Gespräche über Sexualität (z. B. detaillierte Schilderungen erwachsener sexueller Erfahrungen, die das Kind überfordern) und das Zugänglichmachen von Erotika und Pornografie. Bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder gibt es darüber hinaus noch einige Sonderformen, die z. T. auch erst (bzw. erst in diesem Ausmaß) im Zuge der Technisierung möglich wurden.
Pornografische Ausbeutung von Kindern – hier wird die an Kindern verübte sexualisierte Gewalt von den Tätern und Täterinnen visuell oder akustisch festgehalten. Je nach Interessen der Täter und Täterinnen verbleiben die angefertigten Medien in ihrem Besitz zum Zweck der eigenen sexuellen Erregung, und/oder sie werden zur kommerziellen Bereicherung an andere Interessierte verkauft. Unter gleichgesinnten Täterinnen und Tätern ist auch der Tauschhandel nicht unüblich.
Kinderprostitution – bei der Ausbeutung von Kindern als Prostituierte nutzen die Täter und Täterinnen die finanzielle Not der Mädchen und Jungen und/oder Bezugspersonen aus, zu denen die Kinder in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen. Die Täterinnen und Täter benutzen die Kinder zur eigenen finanziellen Bereicherung.
Sexualisierte Gewalt im Internet – Kinder, die sich im Internet bewegen, werden häufig ungewollt mit Pornoseiten konfrontiert. Möglich ist ebenfalls, dass sie über das Handy entsprechende Darstellungen zugesandt bekommen. Andere geraten über Chatrooms in Kontakt mit Personen, die sie verbal attackieren, um die eigenen sexuellen Fantasien zu bereichern. Wieder andere Mädchen oder Jungen werden angeschrieben mit dem Ziel, reale Treffen zu arrangieren, um dabei dann sexualisierte Gewalt auszuüben. Sexualisierte Gewalt mittels der neuen Medien ist eine Form der Gewalt, die immer häufiger auch unter Kindern und Jugendlichen ausgeübt wird.
Unzureichender Schutz vor Gefahren durch Dritte - Häusliche Gewalt
Die Fachliteratur umschreibt damit Gewaltstraftaten zwischen Erwachsenen in einer gegenwärtigen oder aufgelösten partnerschaftlichen Beziehung oder zwischen Verwandten. Man unterschiedet drei Formen:
- · die physische Gewalt in Form von Schlägen, Tritten, Würgeversuchen, Verbrennungen, Nahrungsentzug
- · die psychische Gewalt in Form von Einschüchterungen, Erniedrigungen, konstanter Kontrolle, Verboten (Erwerbsverbot, Kontaktverbot), Morddrohungen, Einsperren
- · die sexualisierte Gewalt in Form von Zwang zu sexuellen Handlungen oder Vergewaltigungen. Häusliche Gewalt gefährdet das Kindeswohl, weil Mädchen und Jungen, die im Haushalt einer der betroffenen Personen leben, stets in Mitleidenschaft gezogen werden.
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Aufwachsen in einer Atmosphäre der Gewalt – von dieser Mitleidenschaft ist die überwiegende Zahl der Kinder im Kontext häuslicher Gewalt betroffen. Sie vollzieht sich auf mehreren Ebenen:
Die Kinder sehen, wie ein Familienmitglied misshandelt oder vergewaltigt wird; sie spüren den Zorn, die Angst und die eigene Ohnmacht.
Gewalterfahrungen als Mitgeschlagene – nicht selten versuchen die Kinder, die Mutter oder auch den Vater vor der Gewalttätigkeit des Partners oder der Partnerin zu schützen, und geraten dabei selbst sozusagen zwischen die Fronten.
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Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten (vgl. § 8a SGB Viii, S1).
Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten ist sicherzustellen, dass
1. deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes eine Gefährdungseinschätzung vornehmen,
2. bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird und
3. die Erziehungsberechtigten sowie das Kind in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird.
In die Vereinbarung ist neben den Kriterien für die Qualifikation der beratend hinzuzuziehenden insoweit erfahrenen Fachkraft insbesondere die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte der Träger bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.
Personen die beruflich in Kontakt mit Kinder oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, Anspruch auf Beratung auf eine insoweit erfahrene Fachkraft (§ 8b SGB Viii, S1).
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3. Pädagogische Grundhaltung zum Schutz der Kinder
Der Schutz der uns anvertrauten Kinder ist uns wichtig. Dabei achten wir stets auf das seelische und körperliche Wohl unserer Schutzbefohlenen. Deshalb gehen wir behutsam mit den Belangen und Bedürfnissen unserer „Villenkinder“ um. Alle Erzieher/Innen sind verpflichtet, Anzeichen für seelische und körperliche Misshandlung oder Verwahrlosung wahrzunehmen, zu dokumentieren und schnellstmöglich im Team zu besprechen. Gegebenenfalls wird Kontakt zu den Eltern hergestellt. Sollten weitere Maßnahmen nötig sein, halten wir Rücksprache mit einer Fachberatungsstelle. Dabei berufen wir uns auf §8b SGB VIII.
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3.1.ÂÂ Kinderrechte
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Wir sehen es als unsere pädagogische Aufgabe an, die Rechte der Kinder zu achten und zu schützen. Anhand der UN-Kinderrechtskonvention legen wir unser Augenmerk auf das
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- Recht auf Freizeit, Erholung und Spiel
- Recht auf freie Entfaltung
- Recht auf eine gewaltfreie Erziehung
- Recht auf Schutz vor Diskriminierung
- Recht auf Teilhabe
- Recht auf Meinungsfreiheit
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3.2. Partizipation im Kindergarten
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Wir fördern die Kinder zur Selbstbestimmung in der Gestaltung des Alltags. Dies bedeutet für uns, dass die Kinder über die Ereignisse im Kindergartenalltag mitbestimmen und mitentscheiden können. Durch die Beteiligung und Mitwirkung der Kinder erfahren die pädagogischen Fachkräfte was sie interessiert. Durch aktives Zuhören und Ermutigen stärken wir die Kinder ihre Sicht darzustellen. Hierbei ist es wichtig glaubwürdig und verlässlich aufzutreten. Die Themen und die Anlässe können ganz unterschiedlich sein: z.B. Tages- oder Wochenablauf, Ausflüge, Feste, Projekte, Materialien und Raumgestaltung. Damit sich die Kinder beteiligen können, müssen sie informiert werden. Unsere Aufgabe als pädagogische Fachkräfte ist es, den Kindern Informationen zu geben. So können sie sich anschließend entscheiden und wissen welche Anforderung auf sie zukommen. Kinder äußern ihre Interessen und Wünsche, genauso wie ihre Ablehnung. Was jedes einzelne Kind benötigt, um seine Rechte wahrzunehmen, ist individuell sehr unterschiedlich. Unser Anspruch ist es, die Kinder individuell zu begleiten und zu unterstützen. Dabei entscheiden die Kinder selbst in welchem Umfang sie von ihrem Recht Gebrauch machen und sich beteiligen. Beteiligung ist auch ein Schlüssel zur Bildung. Kinder lernen dadurch selbständig Probleme zu lösen, Entscheidungen zu treffen, mit anderen zu kommunizieren und mit Konsequenzen konfrontiert zu werden. Es gibt jedoch Grenzen der Beteiligung, dies wäre bei der Selbst- oder Fremdgefährdung der Kinder. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir den Kindern die Möglichkeit nehmen sich in unsicheren Situationen zu erfahren. Wir beobachten die Kinder bei welcher Anforderung sie über- oder unterfordert sind und geben dabei Unterstützung. Beteiligung bedeutet auch nicht, dass wir jede unserer Entscheidung ausdiskutieren - dass würde alle Beteiligten überfordern. Wir respektieren jedoch das Selbst- und Mitbestimmungsrecht der Jungen und Mädchen im Rahmen der gegebenen Grenzen und Regeln, die wir gemeinsam festgelegt haben. Beteiligung erfordert auch eine Auseinandersetzung im Umgang mit Macht. Deshalb ist uns wichtig, Macht wahrzunehmen und welche Bedeutung sie in unserem pädagogischen Alltag hat. Das Thema Macht reflektieren wir dann in Team-, Fall- oder Personalgesprächen.
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3.3. Partizipation in der Kinderkrippe
Zu unserem pädagogischen Auftrag gehört es, Krippenkindern die Partizipation an alltäglichen Angelegenheiten zu ermöglichen. Dadurch erhalten sie die Möglichkeiten, nach ihrem Entwicklungs- und Wissensstand, über das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft mitzuentscheiden.
Wir wollen mit unserer pädagogischen Arbeit eine Atmosphäre schaffen, die Demokratie erlebbar macht und dabei hilft, die Fähigkeiten von Kindern zu unterstützen und zu erweitern.
Durch Partizipation begleiten wir die Kinder altersgerecht ihre Situation einzuschätzen, Wünsche zu artikulieren und dabei auch die Situation anderer wahrzunehmen. Sie lernen ihre Anliegen durchzusetzen und Verantwortung zu tragen. Dies sind Fähigkeiten, die wir in jedem Lebensalter benötigen, um in unserem Leben und in der Gemeinschaft selbstbewusst und verantwortungsvoll zu handeln.
Damit sich kleine Kinder im Krippenalltag beteiligen können, brauchen sie pädagogisches Personal, das sie begleitet, ermutigt und unterstützt, ihre eigenen Interessen, Wünsche und Ideen zu entwickeln, zu benennen und einzubringen. Durch die strukturelle Verankerung von Partizipation in unserer pädagogischen Konzeption wird unsere Einrichtung zu einem demokratischen Ort, an dem Kinder das Recht haben sich einzumischen und ihre Interessen gewahrt werden. Die Kinder haben die Möglichkeit, sich frei zu entscheiden, in welchem Bereich und mit wem sie spielen möchten. Wir legen besonderen Wert darauf, dass alle unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Bildungsstand etc. an Entscheidungsprozessen beteiligt werden.
Zu einer wichtigen Voraussetzung gehört, dass die Kinder "nein" sagen dürfen. Bei gezielten Aktivitäten ist die Teilnahme freiwillig. Die Kinder haben die Möglichkeit Unwohlsein zu äußern und eine Aktivität abzubrechen.
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3.4. Beschwerden
Beschwerden werden von Kindern altersgemäß und auf vielfältige Weise (z.B. mit Hilfe von Zeichnungen, mündlich in der Gruppenkonferenz, im Morgenkreis oder im persönlichen Gespräch) geäußert.
Kleinere Kinder äußern Beschwerden mit Hilfe von Gestik, Mimik, Körpersprache sowie durch Weinen und Schreien. Bildliche, verbale und nonverbale Beschwerden von Kindern werden ernst genommen. Die Leitung und das Team steht ferner für Anregungen oder Kritik zur Verfügung die von Eltern auch per Mail oder telefonisch geäußert werden kann.
Beschwerden von Kindern oder Eltern werden grundsätzlich ernst genommen. In der Einrichtung gibt es ÂÂ Gruppenbesprechungen (zum Beispiel mittels eines Stuhlkreises), aber auch ein vertrauensvolles Einzelgespräch mit dem Kind. Die Gruppenregeln werden festgelegt, aber auch konkrete Regeln über das „Nein – sagen – dürfen“ (Stoppregeln). Auf das Achten und Einhalten der Grenzen untereinander wird besonderen Wert gelegt. Ein Kind, das seine eigenen persönlichen Grenzen fühlt und kennt, kann „NEIN“ sagen. Die Mitarbeiter einer Einrichtung sind besonders dann gefordert, wenn Grenzen missachtet und überschritten werden. Ein schnelles Eingreifen ist dann erforderlich, um die Einrichtung als einen sicheren Ort für Kinder zu gestalten.
Eltern können ein Gesprächstermin vereinbaren sollte eine Beschwerde einen längeren Lösungsweg beanspruchen.
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4. Qualitätsmanagement
Um bedarfsgerecht planen und unsere Einrichtung der Wünschen und Bedürfnissen der Eltern entsprechend gestalten zu können, wird einmal im Jahr eine Elternumfrage durchgeführt. Die Teilnahme an dieser Befragung ist freiwillig und die Befragung erfolgt anonym. Die Daten werden ausschließlich für die Weiterentwicklung und Verbesserung der Kindertageseinrichtung verwendet.
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Die pädagogische Konzeption und das Schutzkonzept der Villa Hokus-Pokus ist als gebundenes Heft vorhanden und liegt für das Personal und Eltern im Büro aus.
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Um unsere Arbeit stetig zu hinterfragen und zu verbessern, unsere Konzeption kontinuierlich zu aktualisieren sowie das Schutzkonzept ständig zu reflektieren und auf Wirksamkeit zu überprüfen, finden folgende Qualitätsmerkmale für die pädagogischen Fachkräfte statt:
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- Regelmäßige Teambesprechungen mit den Inhalten:
-ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ Planung, Organisation und Reflexion der pädagogischen Arbeit
-ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ Informationen von Trägerseite - Informationen von Leiterinnenkonferenzen
-ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ Informationen von Fort- und Weiterbildungen
-ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ Fallbesprechungen - Rückmeldungen durch Eltern/Elternbeirat
-ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ Erstellung und Auswertungen von Eltern- und Kinderumfragebögen (einmal jährlich)
- Jährlich zwei Konzeptionstage
- Inhouse – Schulungen
- Angebot von Supervisionen
- Jährliche Mitarbeitergespräche
- regelmäßig organisierte Fortbildungen
- Weiterbildungsmöglichkeiten
- Erste Hilfe Kurs alle 2 Jahre
5. Personalmanagement
Bewerbungsgespräch und Hospitation
5.1. Persönliche Eignung gemäß § 72a, SGB VIII
Der Träger stellt, hinsichtlich der persönlichen Eignung im Sinne des § 72 Abs.1 sicher, dass er keine Personen beschäftigt oder vermittelt, die rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden sind.
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5.1.1 Erweitertes Führungszeugnis
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Zu diesem Zweck lässt sich der Träger/die Leitung der Einrichtung vor jeder Einstellung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Dieser wird im Abstand von 5 Jahren neu angefordert.
Für den Einsatz von Honorarkräften und Kurzzeitpraktikanten wird ebenso ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis gehört zu den Vorraussetzungen des Einstellungsverfahrens.
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5.2 Bewerbungsgespräch und Hospitation
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Die Trägerin der Kita Villa Hokus Pokus stellt durch ein geregeltes Einstellungsverfahren sicher, dass bei neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neben der fachlichen Qualifikation auch die persönliche Eignung vorliegt. Es werden alle Bewerber, die für die Einrichtung in Frage kommen, zum Hospitieren eingeladen. Ihnen wird sowohl die Konzeption als auch das Schutzkonzept vorgelegt. Im Bewerbungsgespräch wird das Schutzkonzept als Grundlage des pädagogischen Handelns vorgestellt. Wir tauschen uns mit Bewerber*innen über die Inhalte des Schutzkonzeptes aus.
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5.3. Einarbeitung
Zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses findet für alle Beschäftigten sowie für Jahrespraktikanten und -praktikantinnen eine Einweisung in das Schutzkonzept durch die Einrichtungsleitung statt. In die Probezeit-Beurteilung fließt das Verhalten mit ein. Kurzzeitpraktikanten und -praktikantinnen werden von ihrer Anleitung über die Schutzvereinbarungen informiert.
Alle neuen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden durch die Leitung zu dem § 8a SGB VIII geschult und das Schutzkonzept wird vorgestellt und reflektiert. Hier besteht auch die Möglichkeit sich zu den Themen wie Nähe und Distanz, Akzeptanz, Toleranz und Wertschätzung, Beschwerdemanagement, Partizipation und Macht sowie Kommunikationsstrukturen auszutauschen.
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5.4 Zuständigkeiten für Prävention und Intervention
Verantwortlich für Prävention und Intervention ist die Einrichtungsleitung. Die Einrichtungsleitung ist Vorbild für einen wertschätzenden, Grenzen achtenden Umgang mit den Kindern, Eltern sowie Kolleginnen und Kollegen. Prävention und Intervention ziehen sich durch alle Bereiche der Personalführung, von der Personalauswahl über eine besondere Aufmerksamkeit in der Probezeit bis hin zu den Mitarbeitergesprächen. Die Einrichtungsleitung ist verantwortlich für gute strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen, die Vereinbarung von Regeln sowie für deren Einhaltung. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reflektieren regelmäßig ihre Haltung im Team. Männern und Frauen kommen bei der Erledigung ihrer Aufgaben gleiche Rechte und Pflichten zu. Aufgaben werden im Team gleichberechtigt und jenseits vermeintlicher geschlechtsbezogener (Tätigkeits-) Zuschreibungen verteilt. Sollten hierbei dennoch Schieflagen auftreten, liegt es in der Verantwortung jedes/jeder Einzelnen, diese zu kommunizieren, damit sie korrigiert werden können.
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6. Verhaltenskodex
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Das gesamte Personal der Villa Hokus Pokus hat die Pflicht Mädchen und Jungen in ihren Rechten zu stärken und diese vor Verletzungen ihrer körperlichen und seelischen Unversehrtheit zu schützen. Es richtet sich mit seinem Handeln an den folgenden Grundsätzen, die sie beachten und verbindlich einhalten wird:
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Alle dem Personal anvertrauten Kinder haben das Recht auf einen geschützten Rahmen.
Das Personal setzt sich für den bestmöglichen Schutz der Kinder ein und duldet keinerlei Übergriffe an den Kindern.
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-ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ Verbale Gewalt (herabsetzen, abwerten, bloßstellen, ausgrenzen, bedrohen, beschämen, nötigen) -ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ Körperliche Gewalt -ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ Sexuelle Gewalt und sexuelle Ausnutzung -ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ Machtmissbrauch -ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ Ausnutzung von Abhängigkeiten ÂÂ |
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- Die pädagogische Arbeit mit Kindern bietet persönliche Nähe und eine Gemeinschaft, in der Lebensfreude sowie lustvolles, ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden. Auch durch altersgemäße Erziehung unterstützen wir die Kinder dabei, Identität, Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entwickeln.
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- Unsere Arbeit innerhalb des Teams und mit den Kindern ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten ihre Persönlichkeit und Würde sowie ihr Recht auf Selbstbestimmung.
- Wir verpflichten uns, konkrete Schritte zu entwickeln und klare Positionen auszuarbeiten, damit in unserer pädagogischen Arbeit mit Kindern keine Grenzverletzungen, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte Gewalt möglich werden.
- Wir schützen die uns anvertrauten Kinder in unserem Verantwortungsbereich vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt.
- Wir gestalten die Beziehungen zu den Kindern transparent in positiver Zuwendung und gehen verantwortungsbewusst und professionell mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen der Kinder werden von uns unbedingt respektiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham von Kindern.
- Formen persönlicher Grenzverletzung werden problematisiert und bearbeitet. Im Konfliktfall ziehen wir (professionelle) fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu (bzw. informieren die Leitung / den Träger). Der Schutz der Kinder steht dabei an erster Stelle.
- In unserer Rolle und Funktion als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Villa Hokus Pokus haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung. Jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen ist eine strafbare Handlung mit entsprechenden disziplinarischen und strafrechtlichen Folgen.
- Wir beziehen gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges verbales oder nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert.
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6.1 Prävention
Prävention ist ein Oberbegriff für zielgerichtete Maßnahmen und Aktivitäten um Krankheiten oder gesundheitliche Schädigungen zu vermeiden. Im Schutzkonzept bedeutet dies, durch Kenntnis aller Risikofaktoren und Gefahrenbereiche im Kindergarten und durch das Wissen über Vorgehensweisen von Tätern gezielt Schutzmaßnahmen zu erstellen, um das Risiko einer Kindeswohlbeeinträchtigung zu minimieren und im besten Fall einzustellen.
Als Formen der Kindeswohlgefährdungen sind zu benennen:
· aktive Vernachlässigung
· physische und psychische Misshandlung
· sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch
· unzureichender Schutz vor Gefahren durch Dritte
Vernachlässigung, körperliche und seelische Misshandlung sowie sexueller Missbrauch von Kindern sind meist lang andauernde Entwicklungsbeeinträchtigungen und nur selten isolierte Vorfälle. Das vorliegende Schutzkonzept soll den Fachkräften in Kindertageseinrichtungen Hilfestellung geben, diesen Schutzauftrag in gemeinsamer Verantwortung zu erfüllen. Er gibt darüber Auskunft, welche Hilfsmittel bei der Umsetzung des § 8a SGB VIII heranzuziehen sind, wenn Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrgenommen werden. Der Verfahrensablauf sowie der Handlungsplan nach ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ § 8a SGB VIII geben uns bei Beobachtungen bzw. Vermutungen zu einer Kindeswohlgefährdung Handlungssicherheit und einen standardisierten Ablauf.
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6.1.1 Präventionsangebote für Kinder im Kindergarten
Genauso wie Kinder Rechte haben, müssen sie sich an Absprachen und Regeln halten.
Regeln erleichtern den Alltag im Kindergarten und begleiten uns ein ganzes Leben. Den Umgang mit Regeln ist ein Lernprozess für Kinder. Sie erfahren, dass es Grenzen gibt und auf Nichteinhaltung der Regeln Konsequenzen folgen. Grenzsetzungen zielen darauf, Kinder möglichst durch Einsicht, von einem bestimmten Verhalten abzubringen. Deswegen ist darauf zu achten, dass Maßnahmen immer im direkten Bezug zum Fehlverhalten stehen – angemessen und für das Kind nachvollziehbar sind. Grenzen und die darauffolgenden Konsequenzen sind zuverlässig und für alle gleich. Manche Regeln sind gruppenspezifisch und können von Gruppe zu Gruppe variieren. Sie werden gemeinsam mit den Kindern in Kinderkonferenzen auf Notwendigkeit und Wirksamkeit erarbeitet. Andere, gruppenübergreifende Regeln, werden in Teambesprechungen und Teamtagen mit den pädagogischen Fachkräften aufgestellt, auf Notwendigkeit und Wirksamkeit überprüft und kontinuierlich aktualisiert.
Für Kinder im Kindergartenalter im Alter von drei bis sechs Jahren, denen es schwer fällt, ihre momentane Gefühlssituation mit Mimik, Gestik und Körperhaltung ihrem zu erwartenden Entwicklungsstand entsprechend angemessen Ausdruck zu verleihen und daher bei grenzverletzendem Verhalten Erwachsener wie gleichaltriger Kinder nicht adäquat reagieren können, eignet sich Das Bilderbuch: „Heute bin ich“ von der niederländischen Illustratorin Mies van Hout. Auch auf Nachfrage hin fällt es diesen Kindern schwer ihre momentane Gefühlssituation zu beschreiben und in Konfliktsituationen mit anderen Kindern alters- und situationsgerecht mit der notwendigen Empathie zu reagieren. Das Angebot zielt darauf ab, dass Kinder Gefühlsregungen von Anderen in der Gruppe künftig besser wahrnehmen können und wollen, um darauf dem Entwicklungsstand des Kindes gemäß mit Mitgefühl, Mitleid oder Freude auch adäquat reagieren zu können. Das setzt voraus, dass Kinder ihre eigene Gefühlswelt bereits wahrnehmen und auch ausdrücken können. Die Festigung und nach Möglichkeit die Beherrschung der Sprache und die Wahrnehmung der eigenen Persönlichkeit im Sozialverhalten sind hierfür hilfreich, aber keineswegs zwingende Voraussetzung. Das Angebot richtet sich daher nicht nur primär an Kinder im Vorschulalter, sondern bereits auch an Kinder ab dem dritten Lebensjahr. Fische werden hierin in leuchtenden Farben und durch Mimik und Körpersprache auch mit einem spezifischen Gefühls- und Gemütszustand dargestellt – mal neugierig, zufrieden, erstaunt, aber auch traurig und zornig.
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Mies van Hout: Heute bin ich
Verlag Arcari ISBN-13: 9783905945300
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Umsetzung:
„Und heute schauen wir uns diesen Fisch an. Wie sieht der Fisch aus?
Wer möchte ihn beschreiben? Sieht der Fisch glücklich aus ist er froh oder ist er böse?
Traurig sieht er aus? An was macht Ihr das fest - an der Schwanzflosse – am Gesicht?
Und was fällt Euch am Gesicht besonderes auf?
Ah – der Mundwinkel zeigt nach unten – und was noch?
Ward Ihr denn auch schon mal traurig – zu welcher Gelegenheit?
Was ist da passiert – und wie habt Ihr Euch da gefühlt - traurig und wie noch?
Und wer oder was hat Euch da getröstet?
Und wie hat die Mama / der Papa / die Oma / der Opa … Dich getröstet?
Nun ist die Oma / der Opa ja nicht immer da – wer oder was könnte Euch noch trösten?
Habt Ihr im Kindergarten ein Kind auch schon mal traurig gesehen?
Und meint Ihr das Kind wäre auch froh gewesen, wenn es getröstet worden wäre?
Und wie wollt Ihr das anfangen – mit zuwinken – zureden?
Und was macht Ihr, wenn es nicht getröstet werden möchte?
Und was macht Ihr, wenn Ihr nächstes Mal im Kindergarten ein trauriges Kind sieht?
Erstmal nach dem Grund fragen.
Allgemeine Regeln
- Kinder begrüßen und verabschieden sich bei den pädagogischen Fachkräften ihrer Gruppe im Haus ÂÂ ÂÂ ÂÂ
und/oder im Garten
- respektvoller und wertschätzender Umgang aller Beteiligten im Kindergarten
- offene Kommunikation zwischen Kind(ern) und pädagogischen Fachkräften wo sich der/die Einzelne(n) ÂÂ ÂÂ
aufhält / aufhalten. Das ist vor allem in der Freispielzeit außerhalb des Gruppenraumes von großer ÂÂ
Bedeutung
- Kinder stecken keine Gegenstände in Körperöffnungen (z.B. Ohren, Nase, Mund und /oder Genitalien)
- Kinder sind zu jeder Zeit bekleidet
- Einhaltung aller hygienischen Maßnahmen z. B. nach dem Niesen und vor den Mahlzeiten Hände waschen
- Kinder erleben den Kindergartenalltag in dem Bewusstsein, dass sie sich stets bei Hilfe, Ängsten, Sorgen, Nöten und Trauer den pädagogischen Fachkräften anvertrauen können
- Kinder werden von den pädagogischen Fachkräften unterstützt, ihre Grenzen zu wahren d.h. ein „Stop“ oder ein „Nein“ der Kinder muss von allen – Erwachsenen und Kinder – respektiert und akzeptiert werden. Kein Kind darf zu etwas gezwungen werden, schon gar nicht mit Androhungen von Freundschaftsentzug oder ähnlichem.
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Prävention beim Toilettengang
- Kinder melden sich bei den pädagogischen Fachkräften ihrer Gruppe im Haus und/oder Garten ab, wenn
sie die Toilette aufsuchen
- Wahrung der Intimsphäre jedes Einzelnen. Dritte – mit Ausnahme der Mitarbeiter des Kindergartens-ÂÂ
haben keinen Zutritt in den Wasch- /Toilettenbereich der Kinder.
- Einhaltung aller hygienischen Maßnahmen z. B. Toilette sauber verlassen und Händewaschen
Prävention im Garten
- nicht auf den Zaun und auf die Mauer klettern
- keinen Sand, Gegenstände und Steine werfen
- die Rutschte nicht nach oben gehen und nicht kopfrunter oder im stehen rutschen
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6.1.2 Präventionsangebote für Kinder in der Kinderkrippe
Kinder im Krippenalter haben nur eine sehr begrenzte Möglichkeit sich sprachlich auszudrücken und noch weniger als ältere Kinder die Möglichkeit sich gegen Erwachsene wehren zu können. Gerade im Krippenalltag, bei der Erledigung der pflegerischen Aufgaben, die einen direkten Bezug zur Intimzone haben, bsp. beim Wickeln oder der Toiletten-Begleitung ist eine angemessene Nähe-Distanz Regulierung zwingend erforderlich. Das setzt bei dem Fachpersonal ein entsprechendes Problembewusstsein voraus.
Auf die möglichen Risikofaktoren macht bildhaft und eindrucksvoll die Internetseite der Fachstelle Prävention Hamburg-West - Südholstein – Kirche Hamburg aufmerksam (siehe auch: PowerPoint-Präsentation (kinderschutz-akademie.de) )
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In Rollenspielen lernen die Krippenkinder spielerisch nein zu sagen. Der Einstieg erfolgt meist über altersgemäße Bilderbücher: „Lass das, ich hass das! Kinder lernen, Nein zu sagen“ (von Syvia Schneider) oder das für Kinder im Krippenalter ab 1,5 Jahren konzipierte „Jakob ruft Stopp! Lass mich in Ruhe!“ (von Sandra Grimm). Noch mehr geliebt von den Krippenkindern ist unser Kasperltheater, in wir die Szenen vorspielen können und dann von den Krippenkindern nachgespielt werden mit entsprechenden Rollenwechseln. Die Förderung sozial-emotionaler Kompetenzen wird so häufig verbunden mit der Vermittlung von Körperwissen und -wortschatz und Inhalten, die Kinder darin unterstützen, sexuellen Missbrauch zu erkennen und sich Hilfe zu holen.
Uns ist es sehr wichtig, dass die Kinder vielfältige Möglichkeiten haben, das Krippengeschehen aktiv mitzugestalten und konstruktive Formen der Konfliktlösung kennen zu lernen.
- Die Kinder bekommen die Möglichkeit ihre individuellen Stärken auszubilden und gleichzeitig Zugehörigkeit zur Gruppe zu erleben.
- Die Teilnahme an allen Angeboten, die nicht die Tagesstruktur betreffen, ist freiwillig. Dadurch erhalten die Kinder die Möglichkeit viele Situationen selbst zu gestalten.
- Die Kinder können erproben, was ihnen wichtig ist, wo ihre Interessen liegen. Sie dürfen mitentscheiden, was und wieviel sie essen möchten, bei welchen Aktivitäten sie teilnehmen und wie lange sie sich mit einer Sache beschäftigen.
- Die Kinder werden ernst genommen und dürfen ihre Wünsche äußern. Bei gemeinsamen Singrunden entscheiden die Kinder über die Auswahl der Lieder- und Fingerspiele mit. Bei Aktivitäten werden die Kinder stets gefragt, ob sie teilnehmen möchten.
- Die Kinder erleben das pädagogische Personal als Partner bei der Suche nach Autonomie. Die Kinder werden in ihrem Streben nach Selbständigkeit und Selbstbestimmung unterstützt und gefördert.
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6.1.3. Präventionsmaßnahmen für Eltern und Dritte
- Toiletten- und Wickelbereich sind Zonen höchster Intimität.ÂÂ Diese Zonen sind geschützte Bereiche, da Kinder sich hier ganz oder teilweise ausziehen. Die Kinder sind vor den Blicken anderer geschützt, die Räume sind von durch Dritte nicht einsehbar. Die RäumeÂÂ werden nicht abgeschlossen und deshalb müssen die Einganstüren geschlossen bleiben,ÂÂ zusätzlich auch immer dann, wenn sich die Gruppen im Garten befinden. Den Kindern ist der Zugang zur Toilette frei zu halten. Den Eltern und Dritten ist der Zugang zu den Toiletten untersagt.ÂÂ Den Kindern wird ein ungestörter Toilettenbesuch und eine geschützte Wickelsituation ermöglicht.
Eltern und andere Personen, die die Einrichtung besuchen, haben keinen Zutritt zu den Kindertoiletten im ganzen Haus.
- Schlafbereiche, Nebenräume und Gruppenraum sind Zonen mittlerer Intimität. Eltern und andere Personen, die die Einrichtung besuchen, haben in der Regel keinen Zutritt zu den Schlafbereichen.
In der Eingewöhnungszeit dürfen sich die Eltern der Eingewöhnungskinder in den Gruppenräumen aufhalten.
- Eingangsbereich, Flure und Außengelände sind Zonen ohne Intimität.
Um die Privatsphäre der Kinder zu schützen, sind die Kinder in diesen Bereichen angemessen bekleidet. Beim "Baden" im Garten müssen die Kinder mindestens mit einem Höschen/Windel bekleidet sein. Eltern dürfen sich zu denÂÂ Abholzeiten im Flur aufhalten, die Gruppenräume sind geschlossen zu halten, Kinder dürfen sich nicht mehr frei durchs Haus bewegen.
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- Öffentliche Räume
Während des Aufenthalts von Kindern im öffentlichen Raum, beispielsweise auf Spielplätzen, in Parks, sind alle Kinder angemessen bekleidet.
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6.2 Intervention
Geregelte Verfahren bei Bekanntwerden von Kindeswohlgefährdung
6.2.1
Handlungsleitfaden bei vermutetem Machtmissbrauch, Übergriff und Gewalt durch Fachkräfte in der Institution
-Ruhe bewahren und die Situation nicht interpretieren.
- Schriftliche Notizen erstellen: was ist aufgefallen und/oder was haben die Kinder gesagt. In welchem Zusammenhang sind Äußerungen gefallen, oder wurden sie spontan oder durch bestimmte Themen oder Ereignisse ausgelöst. Was wurde gesehen und gehört. Wo und wann wurde die Beobachtung gemacht. Welche Personen waren involviert.
- Verpflichtende Information an die Leitung geben. Sie entscheidet über die nächsten konkreten Schritte.
- Sollte der Verdacht die Leitung betreffen, muss der Träger , bzw. Die Aufsichtsbehörde informiert werden
- Halten Sie Kontakt zu dem Mädchen oder Jungen, aber versprechen Sie nicht, dass Sie alles für sich behalten werden.
- Stellen Sie bei keiner Form der Kindeswohlgefährdung die verdächtige Person direkt zur Rede. Dadurch kann das Kind oder der/die Jugendliche zusätzlich gefährdet werden. Bei Beobachtungen von Grenzverletzungen und Übergriffen durch Kolleg*innen ist jedoch ein sofortiges Eingreifen erwünscht
- Gespräche mit betroffenen Mitarbeiter*innen und Eltern/Sorgeberechtigten sind zu führen.
- Erhärtet eine interne Gefährdungsbeurteilung die Ausgangsvermutung, ist eine externe Fachkraft oder die Strafverfolgungsbehörde einzuschalten. Wenn sich der Verdacht nicht bestätigt greift die Verfahrensregelung zum Rehabilitationsverfahren. ÂÂ Eine abschließende Reflexion im Team ist durchzuführen.
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6.2.2. Handlungsleitfaden bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung außerhalb der Einrichtung durch Eltern, Angehörige oder anderen Bezugspersonen
- Kind vertraut sich der pädagogischen Fachkraft an oder gewichtige Anhaltspunkte für eine ÂÂ
Kindeswohlgefährdung werden wahrgenommen.
- Einschätzung der Fachkraft und Hinzuziehen von Kollegen und Einbindung der Leitung bzw. Vertretung
- § 8b SGB VIII – „ISEF“ Beratung bei Unsicherheiten, Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“
einholen; z. B. beim Jugendamt! Die Einbeziehung der „ISEF“ ist bei Unsicherheiten mehrmals im
Beratungsprozess hinzuzuziehen
- Gewichtige Anhaltspunkte sind begründet
-Wenn die Einrichtung den Schutz des Kindes mit eigenen Unterstützungsmöglichkeiten gewähren kann:
z. B. verlängerte Betreuung, Beratung, Elterngespräche etc. oder Sorgeberechtigte können zur Inanspruchnahme von anderen Unterstützungsmöglichkeiten motiviert werden.
In einem solchen Fall: Treffen schriftlicher Vereinbarungen mit den Sorgeberechtigten und Überprüfung der getroffenen Vereinbarungen durch die verantwortliche Fachkraft/Leitung. Anschließend: Verfahrenende
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- Wenn Schutz des Kindes kann nicht gewährleistet werden kann:
Unverzügliche Information an das JA (Fachteam „Erziehungshilfen“) durch die Leitung ohne vorherige Information der Eltern Schutz des Kindes kann nicht gewährleistet werden
- Keine Konfrontation mit den Personensorgeberechtigten, wenn dadurch der Schutz des Kindes gefährdet ist!
- Verfahrensende
6.2.3 Interner Handlungsablauf bei akuter und nicht akuter Kindeswohlgefährdung
1. Die pädagogische Fachkraft nimmt Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung
gemäß §8a SGB VIII wahr.
2. Sie schätzt ein, ob es sich um eine akute und nicht akute Gefährdungslage handelt
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Bei akuter Kindeswohlgefährdung
Falls eine Gefährdung durch Dritte vorliegt, werden die Eltern miteinbezogen, der direkte Vorgesetzte wird informiert und ggf. wird eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen. Alle Handlungsabläufe werden mit Hilfe der Dokumentationshilfe (siehe Punkt 8.5) dokumentiert.
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Bei nicht akuter Kindeswohlgefährdung
werden die Information zeitnah (innerhalb von 48 Stunden) an den direkten Vorgesetzten weitergegeben und eine Beratung mit einer insofern erfahrenen Fachkraft in Form einer Fallberatung angestrebt. Darüber hinaus erfolgt ein schriftlicher Vermerk in der Akte des Kindes.
Ist die Einschätzung unbegründet, endet das Verfahren nach § 8a SGB III, dennoch werden weitere Beobachtungen und deren Dokumentation angestrebt.
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1. Die betroffenen Parteien werden miteinbezogen und über die weitere Vorgehensweise, bei nicht abwendbarer Gefahr, informiert und aufgeklärt. Der Handlungsweg kann dann auch ohne die Schweigepflichtentbindung umgesetzt werden.
2. Danach erfolgt eine Überprüfung durch eine Fallberatung und es wird die weitere Vorgehensweise festgelegt.
3. Kann eine eingeschätzte Kindeswohlgefährdung durch die eingeleiteten Maßnahmen nicht abgewendet werden, werden die betroffenen Eltern durch die Kindergartenleitung in einem Gespräch über die weiteren Schritte (Kontaktierung des Jugendamts) in Kenntnis gesetzt. Eine Schweigepflichtsentbindung wird in diesem Zusammenhang erbeten.
3. Die fallführende Fachkraft informiert die Leitung, die dann den Träger und das zuständige Jugendamt informiert, ggf. auch ohne die Schweigepflichtentbindung der Eltern. Alle wichtigen Anhaltspunkte werden schriftlich festgehalten und mit den Daten der Betroffenen ergänzt. Der Fall kann sowohl schriftlich als auch telefonisch an das Jugendamt übermittelt werden (bspw. über die Kinderschutzhotline).
4. Alle Schritte werden sorgfältig und lückenlos dokumentiert; bei den Betroffenen wird auf eine konstruktive Zusammenarbeit, ggf. auch mit dem Jugendamt, hingewirkt.
Dokumentation
Die beobachtete und als möglicherweise gefährdete Situation wird in Form des folgenden Rasters erfasst:
1. Auflistung der beteiligten Personen, der fallführenden Fachkraft, ggf. der insoweit erfahrenen Fachkraft
2. detaillierte Schilderung der Beobachtungen/Inhalte:
sachliche Beschreibung der Situation (Gefährdungsarten, Beschreibung des Umfeldes und Zustand des Kindes)
3. Kooperationsbereitschaft der Sorgeberechtigte
4. bisherige Schutzmaßnahmen der Einrichtung
Zu jedem Zeitpunkt wird schriftlich fixiert, wer für welchen Schritt verantwortlich ist und innerhalb des Teams kommuniziert.
Hinweis: Externe Möglichkeit der Hilfesuche und Beratung für unser Fachpersonal durch IseF
Wer beruflich Kontakt zu gefährdeten Kindern oder Jugendlichen hat, hat Anspruch auf Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft (IseF).
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Wenn sich eine pädagogische Fachkraft Sorgen um ein Kind macht – z. B. wenn das Kind Ihr seine Probleme oder Schwierigkeiten anvertraut hat, Sie seltsame Intuitionen hat oder Sie sich das Verhalten des Kindes einfach nicht erklären kann - steht ihr ein sofortiges, kostenfreies und anonymes Beratungs- und Unterstützungsangebot durch Insoweit erfahrene Fachkräfte( IseF) zur Verfügung.
Quelle: Fachberatung zum Kinderschutz (IseF)
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Die insoweit erfahrene Fachkraft wird hinzugezogen, wenn Mitarbeiter Unterstützung benötigen, um einen Fall von eventuell vorliegender Kindeswohlgefährdung fachgerecht einschätzen zu können. Sie wird also gerufen, noch bevor das Jugendamt informiert wird, um rechtzeitig das Nötige zur Abwendung bzw. zur möglichst präzisen Einschätzung der Kindeswohlgefährdung zu unternehmen.
7. Kindeschutz in der Einrichtung
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Die Kindertagesstätte Villa Hokus-PokusÂÂ ist mit seinem privaten Kindergarten und seiner privaten Kinderkrippe ein Haus für Kinder im Alter von eins bis sechs Jahren.
Einrichtungsbezogene Besonderheiten Villa Hokus Pokus
7.1. Lage und Umgebung
Die Villa Hokus Pokus ist ein eingezäuntes Eckgebäude und liegt in der Nähe einer Hauptverkehrsstraße sowie einer Seitenstraße. Die Hauptverkehrsstraße ist vierspurig (Auto- und Tramspuren), in ca. 50m Entfernung ist eine Ampel und ein Fußgängerüberweg.
Die Nebenstraße, an der auch der Eingang zur Villa liegt, ist eine schmale Straße in einer Tempo 30 Zone. In Höhe des Eingangs der Kita ist lediglich die gegenüberliegende Straßenseite als eingeschränkte Haltemöglichkeit / Parkmöglichkeit (für unsere Eltern) zulässig.ÂÂ Die Eltern haben bis zum Übergeben der Kinder in der Kita die Aufsichtspflicht auf der Straße zu tragen.
Der Gehsteig in der Nebenstraße ist breit genug, um zwei Personen nebeneinander Platz zu bieten. Die Hauptverkehrsstraße wird durch einen Parkstreifen, einen Grünstreifen und einen Fahrradweg von einem breiten Gehweg abgetrennt.
Ausflüge innerhalb der Kita-Zeiten:
Ausflüge werden vorher bestmöglich geplant und nur dann umgesetzt, wenn das Wohl und die Sicherheit der Kinder gewährleistet werden kann. Dazu gehören u.a.:
-ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ Der Ablauf des Ausflugs, sowie Verhaltensregeln an der Straße und auf Gehwegen werden mit den Kindern vorher besprochen bzw. Regeln wiederholt
-ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ Eine ausreichende Anzahl an Begleitpersonen ist anwesend
-ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ Ein geeignetes Transportmittel (Bus, Bahn, Tram für Klein- und ein Reisebus für Großgruppen) wird genutzt
-ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ Bei Spaziergängen oder Zielen, die fußläufig erreichbar sind, ist die Route so angelegt, dass die Hauptverkehrsstraßen möglichst gemieden werden. Begleitpersonal sichert die Kinder zur Straßenseite und bei Straßenüberquerungen bestmöglich ab. Es werden, wenn möglich, Ampelüberwege und Zebrastreifen benutzt. Bei Überquerungen einer Straße ohne Fußgängerhilfen wird die Straße von Begleitpersonen gesichert / gesperrt.
-ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ ÂÂ Kinder werden zu Bildungs- oder Bewegungsangeboten, die nicht im Haus stattfinden hingebracht und abgeholt. Kein Kind / keine Kinder geht / gehen ohne Begleitperson außerhalb der Gruppe.
7.2. Das Haus
Das Eingansgartentor zum Grundstück der Villa Hokus Pokus ist nicht verschlossen und ist für jedermann in der Betriebszeit frei zugänglich. Die Eltern und das Personal sind dazu angehalten, die Türe nach Betreten oder Verlassen des Grundstückes wieder zu schließen.
Die Treppe zur Eingangstür ist auf beiden Seiten mit einem Geländer versehen, das sowohl vor Erwachsenen als auch Kindern erreichbar ist. Eine Mauer und ein Schutzgitter verhindert einen Sturz zu den Seiten.
Am Fuß der Treppe führen rechts zwei breite Stufen zur Garagenauffahrt und den Mülltonnen. Die Eltern und das Person haben dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder diese nicht betreten. Das Personal hält die Treppen immer frei von Unrat und Unkraut, sodass die Stufen klar erkennbar sind.
Linkerhand ist eine Gartentür, die zum Garten führt, diese ist ständig verschlossen, jedoch dient sie im Notfall auch als Fluchtweg. Der Schlüssel ist dem Personal zugänglich.
Die Haustür ist stets verschlossen und wird zum Einlassen ausschließlich vom Personal in Bring- und Abholsituationen von innen geöffnet. Eltern und betriebsfremde Personen müssen vor Betreten der Einrichtung klingeln. Eine unbefugte Person kann sich unbemerkt keinen Zutritt verschaffen.
Beim Verlassen des Hauses wird die Haustür von den Eltern geöffnet und geschlossen. Die Tür ist so konzipiert, dass sie von alleine ins Schloss fällt. Eltern und Personal haben hier darauf zu achten, dass ein Kind / die Kinder sich nicht die Finger einklemmen kann / können.
Hinter der Eingangstür ist eine Flurschleuse. Eine schwer zu öffnende Kellertür geht von dort ab, diese darf nur von befugten Personen geöffnet werden (Personal und Eltern haben dafür Sorge zu tragen). Die Tür zur Garderobe / Schleusentür kann nur von einem Summer geöffnet werden, der außerhalb der Reichweite von Kindern oben neben der Tür angebracht ist. Zum Betreten oder Verlassen der Räumlichkeiten muss dieser gedrückt gehalten werden, damit die Schleusentür sich öffnen lässt.
Es gibt für jedes Kind eine Liste der abholberechtigten Personen. Nur diese Personen sind berechtigt, das Kind mitzunehmen. Uns unbekannte Personen müssen sich ausweisen.
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7.3. Der Garten
Es gibt für Kinder und Eltern nur einen offenen Zugang zum Garten. Dieser führt über zwei Doppeltürhälften vom Garderobenflur über einen kleinen Balkon und einen Treppenabsatz.
Der Balkon ist mit der Krippe im ersten Geschoß über eine Feuertreppe verbunden, der Zugang ist durch eine Gittertür gesichert. Der Balkon sowie die Treppe sind durch eine Mauer gesichert. Der Treppenabgang hat ein Geländer auf beiden Seiten, das für die Kinder erreichbar ist.
Die Durchgangstür zum Kindergartenflur bleibt für die Kinder geöffnet. Als Absicherung zur Treppe ist der Garten selbst durch eine weitere Tür gesichert. Diese kann von Kleinkindern nicht selbständig geöffnet werden, größere schaffen es mit einem gewissen Kraftaufwand. Die Kinder sagen dem zuständigen Personal im Garten Bescheid, falls sie in die Kita z.B. auf die Toilette müssen. Der Eingang befindet sich ferner immer im Blickfeld des Personals.
Im Garten gibt es eine Rutsche mit Spiel- / Klettergerüst, das nach dem Standard für Kitaeinrichtung für die Kinder der Altersklasse geeignet und abgesichert ist. In der Nähe des Spielgeräts hält sich immer ein*e Mitarbeiter*in auf, der/die notfalls Hilfestellung geben oder eingreifen kann.
Eine abgetrennte Spielecke ist für alle Kinder zugänglich. Die Seitenwände wurden nach städtischen Vorgaben gesichert und montiert.
Der Sandkasten ist mit mehreren bruchsicheren Plexiglasscheiben bzw. einer Seitenwand eingezäunt. Die Kinder können den Sandkasten über eine separate Öffnung nach Belieben betreten und verlassen.
Etwaige Fenster zu Kellerräumen sind vergittert.
Ein Fallschutzboden bedeckt den gesamten Gartenbereich.
Der gesamte Gartenbereich ist mit einem Blickschutz (zur Straßenseite hin) und einem Zaun umgeben.
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7.4. Räumlichkeiten Kindergarten und Kinderkrippe
Sämtliche Kindergartenmöbel und Spielgeräte entsprechen dem Kita-Sicherheitsstandard. Ecken sind abgerundet und höher gelegene Spielecken sind durch Fallschutz abgesichert.
Türen, die nicht als Durchgang gedacht sind, sind permanent verschlossen. An allen Türen ist Klemmschutz angebracht.
Die Fenster sind gesichert und können nur durch das Personal geöffnet werden. Allgemein dürfen im ersten Stockwerk nur die vergitterten Fenster zum Lüften geöffnet werden.
Die Heizkörper sind mit einem Holzschutz versehen. Der Gang und sämtliche Durchgänge für Kinder und Personal sind frei von Stolperfallen und Gegenständen.
Die Toiletten im Ü3-Bereich haben Sichtschutz, damit die Kinder sicher und unbeobachtet sind. Im U3-Bereich wird darauf geachtet, dass die Intimsphäre geschützt ist. Die Wickelkommoden sind mir Absturzsicherung ausgestattet.
Zur Krippe im 1. Stock gelangt man über eine Treppe. Zu beiden Seiten der Treppe ist eine Wand, rechter Hand aufwärts ein Geländer, das von den Kindern erreicht wird.
Der Eingang zur Krippe ist mit einer Tür abgesichert, die sich mit einem Drehknauf recht schwer nur öffnen lässt. Es ist also für die Krippenkinder unmöglich, für die Kindergartenkinder sehr schwer diese Tür eigenmächtig zu öffnen. Die Tür ist mit einem selbsschließendem Mechanismus ausgestattet.Klemmschutz ist an allen Türen angebracht.
Der Aufgang zur Treppe in den 2. Stock ist mit einem Gitter mit einem Riegel gesichert. Die Krippe besteht aus 3 Räumen und einer Kindertoilette. In sämtlichen Räumen sind die Möbel und Einbauten nach Kita-Standard eingebaut und ausgesucht.
Für Notfälle gibt es eine Tür zur Feuerfluchttreppe. Die Tür ist zusätzlich mit einem Gitter gesichert, das verhindert, dass die Kinder bei Zwecken der Lüftung auf die Treppe gelangen können.
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7.5. Maßnahmen im Team
Einmal pro Monat findet eine Dienstberatung speziell zum Thema Kinderschutz statt. Diese Zeit kann für eventuelle Fallbesprechungen genutzt werden. Des Weiteren werden neue Erkenntnisse aus Fort- und Weiterbildungen für die anderen Teammitglieder transparent gemacht. Neue Ideen werden auf diese Weise von mehreren Seiten durchdacht, dem Team mitgegeben und gemeinsam reflektiert. Durch aktives und gezieltes Beobachten versuchen wir, mögliche Gefahrenpotentiale zu erkennen. Wir stehen unseren Kindern jederzeit für Gespräche zur Verfügung und reagieren sensibel auf Verhaltensabweichungen, Probleme und Ängste der Kinder. Wir nehmen das Kind ernst.
8. Beschwerdemanagement
Beratungs- und Beschwerdewege
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In Kindergärten ist es wichtig, eine Atmosphäre des Vertrauens und der Wertschätzung zu schaffen, in der Kinder, Eltern und pädagogisches Personal achtsam und respektvoll miteinander umgehen.
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Um konstruktive Anregungen, Kritik und Verbesserungsvorschläge umsetzen zu können, ist neben einer offenen Kommunikation eine sachliche und beschwerdefreundliche Grundhaltung sowie eine Kultur des Zuhörens und Ernstnehmens unabdingbar.
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Kinder, Eltern und Beschäftigte haben in Kindergärten vielfältige Möglichkeiten, Kritik zu äußern. Beanstandungen können grundsätzlich mündlich und/oder schriftlich erfolgen. „Schreiben“ bedeutet für ein Kind dabei, dass es malen oder zeichnen kann, was ihm in den Sinn kommt.
Damit eine Beschwerde zum Erfolg führt, haben sich vier Stufen bei der Umsetzung bewährt:
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1. Zusammentragen und Klären der Fakten
2. Lösungsvorschläge gemeinsam suchen, sammeln und abwägen
3. Einen Konsens finden, der von allen Beteiligten getragen wird
4. Reflexion, ob das gewünschte Ziel erreicht wurde
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8.1. Beschwerdemanagement für Kinder
Beschwerden eines Kindes sind als Unzufriedenheit zu verstehen und können sich je nach Alter, Entwicklungsstand und Persönlichkeit des Kindes auf unterschiedliche Weise äußern: Sowohl Wut, Traurigkeit, Aggression als auch Rückzug sind möglich. Ältere Kindergartenkinder können sich bereits gut durch Sprache verständigen, aber die Frustrationen der jüngsten Kleinkinder müssen von Erziehern sensibel am Verhalten des Kindes erspürt werden.
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Die Achtsamkeit und interaktive Haltung des Erziehers ist hier besonders wichtig. Der Aufbau vertrauensvoller Beziehungen schafft einen sicheren Raum für Kinder, in dem Beschwerden furchtlos geäußert, akzeptiert und mit Respekt und Dankbarkeit behandelt werden können. In unseren Einrichtung werden Kinder ermutigt, sich über Konfliktsituationen, unangemessenes Verhalten von pädagogischem Personal, Versorgung, Mahlzeiten, Regeln und alle anderen Themen, die ihren Alltag betreffen, zu beschweren, wenn sie sich misshandelt fühlen.
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Kinder können ihre Bedenken in privaten Gesprächen mit pädagogischen Fachkräften, im Stuhlkreis oder in Kinderversammlungen äußern. Beschwerden können auch über einen Elternteil eingereicht werden. Dies kann besonders für jüngere Kinder einfacher sein. Diskutieren Sie mit dem Kind, mit allen Beteiligten, mit der Gruppe und/oder ggf. mit den Eltern, um gemeinsame Lösungen respektvoll auf Augenhöhe zu diskutieren.
8.2. Beschwerdemanagement für Dritte/Eltern
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Die konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern ist wertvoll und wesentlich für die Entwicklung eines Kindes. Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften soll ein lebendiger, respektvoller Umgang auf Augenhöhe sein, der die Grundlage einer wertschätzenden Bildungsarbeit bildet. Sensible Wahrnehmung und Kommunikation durch persönliche Gespräche, vereinbarte Elterngespräche, Einbeziehung des Elternrbeirates, Fragebögen zur Elternzufriedenheit, Telefonanrufe, E-Mails und/oder Briefe usw. Beobachtungen, Elternbeschwerden werden aufgezeichnet und dokumentiert. Eltern können Beschwerden an pädagogisches Personal, Kindergartenleitungen, Träger und Elternvertreter im Elternbeirat richten. Konstruktive Beschwerden von Dritten/Eltern werden zeitnah bearbeitet. Je nach Situation finden Gespräche im „Zwei-Mann“-Modus mit dem Elternbeirat und/oder Träger und allen Betroffenen oder Beteiligten im Team statt.
8.3. Beschwerdemanagement für Mitarbeiter
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Ein „ideales“ Team ist eines, in dem alle dem gleichen Ziel verpflichtet sind. Jedes Mitglied wird entsprechend seiner Stärken und Talente eingesetzt und alle Mitglieder verstehen einander. Dazu gehört eine offene Diskussionskultur. Im Kontext konstruktiver Teamarbeit und Konfliktfähigkeit müssen sich alle pädagogischen Fachkräfte mit Beobachtungen, Handlungen, „Gerüchten“ und Konflikten auseinandersetzen. Spannungen, Meinungsverschiedenheiten und/oder Schwierigkeiten innerhalb des Teams sowie Unzufriedenheit, Probleme und/oder Frustration am Arbeitsplatz sollten von der Einrichtungsleitung bei allen Beteiligten und/oder bei Teamsitzungen angesprochen werden. Dabei gilt es Ursachen zu artikulieren, Regeln aufzustellen, Wünsche und Bedürfnisse zu sammeln, Verständigungen zu klären, gemeinsame Lösungen zu suchen, Lösungen zu bewerten und zu verhandeln sowie Zielvereinbarungen zu entwickeln. Bei Bedarf werden ein Protokoll erstellt und Folgetermine vereinbart. Gleichzeitig können Sie je nach Inhalt und Intensität der Streitigkeit Rücksprache mit dem Träger halten.
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9. Zusamenarbeit mit externen Beratungsstellen und Hilfesuche – Adressen
Eltern, Angehörige und Mitarbeiter unserer Einrichtung haben zu jederzeit die Möglichkeit sich auch anonym an die zuständige Behörde zu wenden. Zu diesem Zweck befindet sich in der Einrichtung im Eingangsbereich, im Korridor zwischen der Haustür und der durch einen Druckknopf in Kopfhöhe abgesicherten Eingangstür in den Kitabereich und daher im Regelfall nicht einsehbaren Vorraum, an der Pinnwand, die Möglichkeit sich anonym an folgende Aufsichtsbehörden zu wenden:
Referat für Bildung und Sport
KITA Koordination und Aufsicht Freie Träger
Landsbergerstraße 30, 80339 München
Telefon: 089/233-84451 oder 233-84249
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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Büro der Kinderbeauftragten der Landeshauptstadt München
Sozialreferat / Stadtjugendamt
Luitpoldstraße 3, 80335 München
Telefon: 089/233-49745
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
AMYNA e.V. - Verein zur Abschaffung von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt
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Mariahilfplatz 9, 81541 München
Tel. (089) 890 57 45-131 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , www.amyna.de
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Fachberatung Kinderschutz –
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Referat für Bildung und Sport - Landeshauptstadt München
Telefon: 089/233-84354
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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Fachberatung Kinderschutz –
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Referat für Bildung und Sport - Landeshauptstadt München
Telefon: 089/233-84354
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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Zuständige ISEF
Sozialreferat
Stadtjungendamt
Familien-, Jugend- und Erziehungsberatung
Sozialregion Schwabing/Freimann
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Beratung am Harthof – Eltern, Kind und Schule gem. e.V.
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Neuherbergstraße 106,
80937 München
Tel. (089) 225 436
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KIBS – Kinderschutz München e.V.
Kathi-Kobus-Straße 9,
80797 München
Tel. (089) 23 17 16 91 20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , www.kibs.de
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KinderschutzZentrum München - KinderschutzBund Ortsverband München e.V.
Kapuzinerstraße 9D, 2. Stock,
80337 München
Tel. (089) 55 53 56
www.kinderschutzbund-muenchen.de
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Beratungsstelle für Mädchen und junge Frauen IMMA e.V.
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Jahnstraße 38,
80469 München
Tel. (089) 260 75 31
www.onlineberatung.imma.de, www.imma.de
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Jugendamt Stadt München
Luitpoldstr. 3
80335 München
Telefon: 089 /233-00
Fax: 089 / 233-49503
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
(Leitung Esther Maffei)
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Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband München e.V.
(Beratung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Kapuzinerstraße 9 C 80337 München)
Hippmannstr. 7
80639 München
Tel: (089) 177768
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9.1. ÂÂ Externe Möglichkeit der Hilfesuche und Beratung für unser Fachpersonal durch IseF
Wer beruflich Kontakt zu gefährdeten Kindern oder Jugendlichen hat, hat Anspruch auf Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft (IseF).
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Wenn sich eine pädagogische Fachkraft Sorgen um ein Kind macht – z. B. wenn das Kind Ihr seine Probleme oder Schwierigkeiten anvertraut hat, Sie seltsame Intuitionen hat oder Sie sich das Verhalten des Kindes einfach nicht erklären kann - steht ihr ein sofortiges, kostenfreies und anonymes Beratungs- und Unterstützungsangebot durch Insoweit erfahrene Fachkräfte( IseF) zur Verfügung.
Quelle: Fachberatung zum Kinderschutz (IseF)
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Die insoweit erfahrene Fachkraft wird hinzugezogen, wenn Mitarbeiter Unterstützung benötigen, um einen Fall von eventuell vorliegender Kindeswohlgefährdung fachgerecht einschätzen zu können. Sie wird also gerufen, noch bevor das Jugendamt informiert wird, um rechtzeitig das Nötige zur Abwendung bzw. zur möglichst präzisen Einschätzung der Kindeswohlgefährdung zu unternehmen.
10. Schlusswort
Wir in der Villa Hokus Pokus wünschen keines unserer Kinder einen derartigen Fall von Kindeswohlgefährdung. Unsere Aufgabe ist es, die uns anvertrauten Kinder zu schützen, zu sensibilisieren und ihnen Kompetenzen für die Zukunft mit auf den Weg zu geben.
Unsere Kinder sollen sich bei uns wohlfühlen! Wir möchten ihnen einen sicheren Ort bieten, haben immer ein offenes Ohr für ihre Sorgen und Bedürfnisse, wir sind für sie verlässliche Vertrauenspersonen und bieten ihnen natürlich auch viel Spaß.
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Schaubild zu Handlungsempfehlungen
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